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Der Weg zu klimaneutralen Gebäuden führt über einen individuellen Klimaschutzfahrplan

Updated: Aug 22, 2023

Der zweite Teil des DGNB Rahmenwerks für klimaneutrale Gebäude und Standorte, der Klimaschutzfahrplan, dient einer zielgerichteten Investition im Kampf gegen die weitere Erwärmung des Klimas.


Ein Klimaschutzfahrplan bildet die nötige Entscheidungsgrundlage, um für ein Gebäude systematisch den Weg zur Klimaneutralität zu ebnen. Er beschreibt über einen konkret definierten Zeitraum die notwendigen Maßnahmen, um die Treibhausgasemissionen eines Gebäudes kontinuierlich zu reduzieren. Ein Klimaschutzfahrplan dient als fundierter Nachweis für Investitionen in nachhaltige, sinnhafte Projekte und soll dabei das Risiko für Fehlinvestitionen mindern.


Laut des DGNB-Rahmenwerks ist der Begriff Klimaschutzfahrplan wie folgt definiert: Ein Klimaschutzfahrplan ist ein auf ein spezifisches Gebäude abgestimmter, konkreter Maßnahmenplan. Er beschreibt die geplante Transformation der jährlichen Treibhausgasemissionen hin zu einem klimaneutralen oder klimaneutral betriebenen Gebäude bis zu einem geplanten Zielzeitpunkt.


Der Rahmen eines Klimaschutzfahrplans wird durch drei wesentliche Elemente bestimmt. Diese müssen für jedes Gebäude spezifisch ermittelt bzw. definiert werden:


  • Startwert – Jahresbilanz der THG-Emissionen zu Beginn der Erstellung

  • Zielwert und Zielzeitpunkt

  • Dekarbonisierungspfad


Der Dekarbonisierungspfad setzt für ein Gebäude individuelle jährliche Grenzwerte für die maximalen THG-Emissionen, welche nicht überschritten werden dürfen, fest. Damit ein Gebäude innerhalb seines CO2-Budgets liegt, müssen die jährlichen Emissionen dauerhaft unterhalb der maximal zulässigen Menge liegen. Eine Überschreitung kann temporär stattfinden, allerdings müssen im Jahresmittel die Grenzwerte eingehalten werden. Für ein Gebäude beziehungsweise einen Standort sind moderate Überschreitungen dann zulässig, wenn die flächenbezogene Treibhausgasintensität niedriger ist als der Durchschnitt des entsprechenden Nutzungstyps. Diese Überbeanspruchungen des jährlichen CO2-Budgets müssen außerdem in einem angemessenen mittelfristigen Zeitraum vollständig bilanziell ausgeglichen werden. Dies geschieht durch Unterschreitungen der im Dekarbonisierungspfad definierten Grenzwerte anderer Jahre.


Bei einem Klimaschutzfahrplan handelt es sich nicht um ein Benchmarking, sondern um einen individuell auf einen Standort zugeschnittenen Leitfaden. Danach ist keine Normierung auf Vergleichsdaten erforderlich. Dementsprechend ist es nicht notwendig eine Bereinigung bezüglich Wetter oder Gebäudebelegung für den Startwert des Dekarbonisierungspfads vorzunehmen. Ein Reduktionspfad wird stattdessen anhand gemessener und damit nachweislich emittierter Treibhausgase gebildet.

Damit eine großflächig umgesetzte Dekarbonisierung tatsächlich die gewünschte Wirkung entfalten kann, sind die folgenden drei Bedingungen einzuhalten:


  • Die Dekarbonisierung sollte unverzüglich beginnen

  • Bei einem linearen Reduktionspfad liegt der Zielzeitpunkt spätestens im Jahr 2050

  • Die THG-Emissionen entwickeln sich entlang des Reduktionspfads


Je früher der Zielzeitpunkt der Treibhausgasneutralität gewählt wird, desto steiler wird der Reduktionspfad. Gleiches gilt für einen späteren Beginn der Dekarbonisierungsmaßnahmen. Folglich werden die notwendigen Maßnahmen umso umfangreicher.


Die Erstellung eines Klimaschutzfahrplans folgt sechs prinzipiellen Schritten:


 

Wir sind zertifizierte DGNB-Consultants



Im Rahmen unserer Strategie- und Klimaberatung arbeiten wir im Sinne des DGNB e.V. gemeinsam mit Ihnen an ökologischen, ökonomischen und sozialen Ansätzen, um Ihre Klimastrategie im Unternehmen zu entwickeln. Als zertifizierte DGNB Consultants können wir Ihnen nicht nur Impulse für die Ausrichtung und Umsetzung Ihrer Projekte geben, sondern können Ihre angestrebte DGNB Zertifizierung bis zur Einreichung bei der DGNB begleiten.

 

Quellen: Der Blogbeitrag ist in Anlehnung an das DGNB - Rahmenwerk erarbeitet wurden.

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