Kommunale Wärmeplanung – Eine aktuelle Aufgabe für jede Kommune
- PONE Solutions GmbH
- Jul 18
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In Deutschland soll bis 2045 die Treibhausgasneutralität erreicht werden. Kommunen weisen großes Potenzial zur Einsparung von Treibhausgasen auf und tragen damit eine herausragende Verantwortung. Die kommunale Wärmeplanung spielt bei der dabei benötigten Energiewende eine zentrale Rolle. Denn die Wärmeversorgung in Deutschland trägt einen großen Teil zum nationalen Energieverbrauch bei und ist damit ein Haupttreiber des Treibhausgas-Ausstoßes. 2024 wurde das Wärmeplanungsgesetz eingeführt, welches zur flächendeckenden Erstellung von Wärmeplanungen im öffentlichen Raum verpflichtet. Es ist ein zentrales politisches Instrument, um die Klimaschutzziele im Wärmesektor zu erreichen.
Gesetzliche Rahmenbedingungen
Das Wärmeplanungsgesetz legt fest wie Städte und Gemeinden ihre Wärmeversorgung klimaneutral gestalten können und hilft damit die lokale Wärmeinfrastruktur zu koordinieren. Der Bund hat den gesetzlichen Rahmen geschaffen, die Verantwortung für die Durchführung liegt jedoch bei den Ländern. Verpflichtend sind lediglich die Fristen zur Aufstellung der Wärmepläne. Gemeinden mit über 100.000 Einwohnern müssen ihre Wärmepläne bis zum 30.Juni 2026 vorlegen. Für kleinere Kommunen ist die Frist der 30.Juni 2028. Die Fristen können durch das Landesrecht angepasst werden, solange sie im Rahmen des Wärmeplanungsgesetz agieren. In den Bundesländern, welche vor der Verabschiedung des Bundesgesetzes ein Wärmeplanungsgesetz erlassen haben, weichen die Fristen ab und die Wärmepläne müssen früher fertiggestellt werden. Das betrifft Baden-Württemberg, Hamburg, Hessen, Schleswig-Holstein und Niedersachsen. Das Wärmeplanungsgesetz regelt neben dem organisatorischen Rahmen, auch die Konzeptionelle Erstellung des Wärmeplans.
Kommunaler Wärmeplan: Inhalt und Umfang
Der kommunale Wärmeplan ist ein Fahrplan mit dem Ziel einer weitgehend klimaneutralen Wärmeversorgung. Es ist ein langfristiger und strategisch angelegter Prozess. Die Wärmeplanung sollte ein bestimmtes Gemeindegebiet vollständig umfassen und aufzeigen, wodurch Energie eingespart werden kann bzw. wie zukünftig eine klimafreundliche Wärmeversorgung in der Gemeinde erreicht werden kann. Damit ist sie als integraler und eigenständiger Teil der kommunalen Energieleitplanung zu verstehen.

Der Ablauf der Wärmeplanung ist in §13 Wärmeplanungsgesetz festgelegt. Die Erstellung eines kommunalen Wärmeplanes folgt der Aufstellung eines politischen Beschlusses zur Durchführung der Wärmeplanung. Sowohl in der Vorbereitungsphase als auch in der Erstellungsphase erfolgt die Planung im Zusammenwirken mit der Beteiligung von wichtigen Akteuren. Weshalb vor der Erstellung die Akteursanalyse und Prozessorganisation entscheidend sind. Zu Beginn der Erstellung erfolgt die Unterteilung der Kommune in Teilgebiete und die Eignungsprüfung. Dabei geht es um die Identifikation von kommunalen Gebieten, welche sich mit hoher Wahrscheinlichkeit nicht für eine Versorgung durch ein Wärmenetz oder ein Wasserstoffnetz eignen. Das erfasst die Teilgebiete in denen auf eine Wärmeplanung verzichtet werden kann oder nur eine verkürzte Wärmeplanung durchgeführt werden muss. In den geeigneten Gebieten wird die vollständige Wärmeplanung durchgeführt. Es folgen die Bestandsanalyse und die Potenzialanalyse. Mit diesen Grundlagen kann das Gemeindegebiet in voraussichtliche Wärmeversorgungsgebiete eingeteilt werden, für welche Zielszenarios erstellt werden. Der letzte Schritt in der Erstellungsphase ist die Erarbeitung einer Umsetzungsstrategie und das Veröffentlichen eines Entwurfes, sodass die Möglichkeit der Stellungnahme besteht. Die Finalisierung des Wärmeplans erfolgt nach einer letzten Überarbeitung dann durch einen politischen Beschluss.
Fazit
Für die kommunale Wärmeplanung gilt es individuell passende Lösungen zu entwickeln. Die Kommunen haben die dafür relevanten Kenntnisse und Daten, womit sie die strategische Neuplanung angehen, ihre Emissionen zu senken und eine nachhaltige und zukunftssichere Wärmeversorgung etablieren können. Damit schafft die Planung die Grundlage zur Senkung von Emissionen im Gebäudesektor und ist wesentlich für den Übergang zur vollständigen Nutzung erneuerbarer Energien.