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KFN - Förderung klimafreundlicher Neubau

Teilprogramm klimafreundlicher Neubauten (KFN)

Nachhaltigkeitsberatung, Energieberatung Ostalbkreis Aalen Erfurt

Deutschland

Marian Käding Johannes Mäder

PONE Solutions

Förderprogramm - klimafreundlicher Neubau

Ziel des Programms ist es, den deutschen Gebäudebestand bis 2045 klimaneutral umzustellen. Dazu müssen unter anderem auch die Treibhausgasemissionen über den gesamten Lebenszyklus eines Gebäudes betrachten werden. Das neue Förderprogramm „klimafreundlicher Neubau“ des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) setzt an diesem Aspekt an.

Es werden klimafreundliche Neubauvorhaben gefördert, die über den Lebenszyklus einen geringen CO2-Fußabdruck aufweisen. Insgesamt stehen in 2023 750 Mio. € aus dem Klima- und Transformationsfond zur Verfügung, davon 650 Mio. € für Wohngebäude.

 

Der Fördermittelgeber stellt für klimafreundliche Neubauvorhaben einen staatlich geförderten Kredit in Aussicht. Die Förderung zeichnet sich durch einen staatlich geförderten Zinssatz aus. Der geförderte Zinssatz orientiert sich für alle Antragsteller*innen an der Kapitalmarktentwicklung und wird für die Dauer der ersten Zinsbindungsfrist festgeschrieben. Dabei beträgt die Zinsvergünstigung aus Bundesmitteln bis zu 4 % p. a. des Kreditbetrages.

Mehr zum Thema Kreditförderung für Wohngebäude und Nichtwohngebäude erfahren Sie auf der jeweils hinterlegten KfW Seite.

Förderung von klimafreundlichen Gebäuden

Das Förderprogramm unterscheidet die nachfolgenden Stufen eines klimafreundlichen Gebäudes:

Wohngebäude

 

  • Klimafreundliches Wohngebäude (KF WG)

  • Klimafreundliches Wohngebäude mit QNG (KF WG Q)

 

Nichtwohngebäude

 

  • Klimafreundliches Nichtwohngebäude (KF NWG)

  • Klimafreundliches Nichtwohngebäude mit QNG (KF NWG Q)

 

Die Q-Stufe wird erreicht, wenn für ein EH/EG 40 ein Nachhaltigkeitszertifikat ausgestellt wird, dass die Übereinstimmung der Maßnahmen mit den Anforderungen des QNG-PLUS oder QNG-PREMIUM bestätigt.

Die Förderung besteht dabei entweder aus einer Anteilsfinanzierung in Form eines Kredits mit Zinsvergünstigung oder eines Investitionszuschusses, den jedoch nur kommunale Gebietskörperschaften erhalten können.

Damit ein Gebäude förderfähig wird, muss die Einhaltung bestimmter Anforderungen durch einen Energieeffizienz-Experten geprüft und bestätigt werden.


Zum einen muss der energetische Standard eines EH/EG 40 erfüllt sein. Zum anderen sind Anforderungen an die Treibhausgasemissionen über den gesamten Gebäudelebenszyklus mittels LCA (analog des QNG-PLUS) nachzuweisen sowie die technischen Mindestanforderungen entsprechend des jeweils gültigen KFN Merkblattes zu erfüllen.

Für den hochwertigeren Standard KF NWG Q muss zusätzlich ein Zertifikat vorgelegt werden. Dabei wird durch eine akkreditierte Zertifizierungsstelle die Einhaltung der Anforderungen des QNG-PLUS oder QNG-PREMIUM bestätigt.

NEUBAU TEILPROGRAMM KFN - AB 01.03.2023

KREDITLAUFZEITEN UND FÖRDERHÖHE

Anforderungen an zu errichtende Wohngebäude

Anforderungen an zu errichtende Nichtwohngebäude

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