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BEG - Sanierungsförderung

Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG)

Förderberatung BEG

Deutschland

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Geltungsbereich Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG)

Sanierungsmaßnahmen werden unter der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) gefördert. Dadurch sollen Investitionsanreize zum Erreichen der Energie- und Klimaziele geschaffen werden. Die Förderung zur Sanierung von bestehenden Gebäuden erfolgt über drei Möglichkeiten:

  • Sanierung mit Einzelmaßnahmen (BEG EM), außer Heizungsförderung, durch das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA)

  • Einzelmaßnahmen im Bereich Heizung durch die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW)

  • Systemische Sanierung von Nichtwohngebäuden (BEG NWG) durch die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW)

  • Systemische Sanierung von Wohngebäuden (BEG WG) durch die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW)

Die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) stellt vergünstigte Kredite und Zuschüsse für den entstandenen Mehraufwand durch die systemische Sanierung zur Verfügung. Die Bundesförderung für effiziente Gebäude fällt nicht unter das EU-Beihilferecht und somit auch nicht unter die de-minimis Regelungen.

EINZELMASSNAHMEN

Geltungsbereich Einzelmaßnahmen

BEG-Einzelmaßnahmen (EM) umfassen Maßnahmen an der Anlagentechnik und/oder der Gebäudehülle.

Besonderheit Wohngebäude

Zusätzlich ist bei Wohngebäuden ein Förderbonus von 5 % durch Umsetzung einer Sanierungsmaßnahme als Teil eines geförderten individuellen Sanierungsfahrplans (iSFP) durch die BAFA möglich.

Ein iSFP bietet eine energetische IST-Zustand-Analyse und Übersicht über technisch mögliche und wirtschaftlich sinnvolle Sanierungsmaßnahmen. Die ausgearbeiteten Sanierungsmaßnahmen werden in einem Fahrplan zusammengeführt.

Anlagentechnik und Heizungsoptimierung

Die nachgeführte Tabelle fasst die Maßnahmen und Fördersätze im Bereich der Anlagentechnik und Heizungsoptimierung zusammen:

Heizungstausch

Die Förderung für den Heizungstausch wurde zum 1. Januar 2024 überarbeitet. Sie wird bei Austausch einer fossilen Heizung mit einer Heizung auf Basis erneuerbarer Energien gewährt. Unabhängig vom Heizungstyp beträgt die grundsätzliche Förderhöhe 30 %, welche sich durch verschiedene Boni auf bis zu 70 % maximieren lässt.


Die folgende Tabelle zeigt die Förderhöhen für den Heizungstausch zusammen mit den möglichen Boni, welche darauf folgend genauer erläutert werden.

Effizienz-Bonus

Gilt für Wärmepumpen, wenn als Wärmequelle Wasser, Erdreich oder Abwasser erschlossen oder ein natürliches Kältemittel eingesetzt wird.

Einkommens-Bonus

Wird selbstnutzenden Eigentümern mit einem zu versteuernden Haushaltsjahreseinkommen von bis zu 40.000 € gewährt. Gilt nur für die selbstgenutzte Wohneinheit.

Emissionsminderungs-Zuschlag

Bei Biomasseheizungen wird bei Einhaltung eines Emissionsgrenzwert für Staub von 2,5 mg/m³ ein zusätzlicher pauschaler Zuschlag von 2.500 € gewährt.

Klimageschwindigkeits-Bonus

Ein frühzeitiger Bonus für den Austausch fossiler Heizungen, sowie Nachtspeicher- und Biomasseheizungen. Für Gas- und Biomasseheizungen wird der Bonus nur gewährt, wenn die Inbetriebnahme mindestens 20 Jahre zurückliegt. Bei Errichtung einer Biomasseheizung muss diese für den Bonus mit einer solarthermischen Anlage oder einer Anlage zur Erzeugung von Strom aus solarer Strahlungsenergie zur elektrischen Warmwasserbereitung oder einer Wärmepumpe zur Warmwasserbereitung und/oder Raumheizungsunterstützung kombiniert werden.

 

  • 20 % Bonus bis zum 31. Dezember 2028

  • 17 % Bonus bis zum 31. Dezember 2030

  • 14 % Bonus bis zum 31. Dezember 2032

  • 11 % Bonus bis zum 31. Dezember 2034

  • 8 % Bonus bis zum 31. Dezember 2036

  • Bonus entfällt ab 1. Januar 2037

Gebäudehülle

Der Fördergegenstand bezieht sich auf die Dämmung der Gebäudehülle, den Austausch von Fenstern und Türen sowie den sommerlichen Wärmeschutz. Die Antragstellung erfordert die Einbindung eines Energieeffizienz-Experten. Das förderfähige Mindestinvestitionsvolumen liegt bei 2.000 Euro (brutto). Der Fördersatz beträgt 15 % der förderfähigen Ausgaben. Bei Wohngebäuden lässt sich der Basis-Fördersatz durch einen iSFP um 5 % erhöhen.

 

Die förderfähigen Ausgaben für Nichtwohngebäude sind auf 1.000 €/m² Nettogrundfläche gedeckelt, insgesamt auf maximal 5 Millionen Euro. Bei Wohngebäuden beträgt die Grenze 60.000 € je Wohneinheit.

Nichtwohngebäude (NWG), die saniert werden, können in den KfW-Effizienzhaus-Standards 70, 55, 40 und Denkmal gefördert werden. Wohngebäude (WG) werden zusätzlich auch im Effizienzhaus-Standard 85 gefördert. Für die Sanierungsförderung von denkmalgeschützten Gebäuden bestehen vereinfachte Bedingungen.

Weiterhin gibt es einen 5 % Bonus für den Einsatz von erneuerbaren Energien (EE) oder nachhaltiges Bauen (NH). Der EE-Bonus und der NH-Bonus lassen sich weiterhin nicht kombinieren. Die Klasse „Effizienzhaus EE“ wird erreicht, wenn erneuerbare Energien einen Anteil von mindestens 65 % des für die Wärme- und Kälteversorgung des Gebäudes erforderlichen Energiebedarfs erbringen.

„Effizienzhaus NH“ wird erreicht, wenn für ein Effizienzhaus ein Nachhaltigkeitszertifikat (QNG) ausgestellt wird.

Zusätzlich wurde der Bonus für sogenannte „Worst Performing Buildings“ (WPB) angepasst. Der WPB-Bonus lässt sich mit den Boni für EG 70, 55 und 40 sowie der EE-Klassifizierung bzw. NH-Klassifizierung kombinieren.

Die Förderhöhen für systemische Sanierung teilen sich wie folgt auf:

Mehr zum Thema Kreditförderung für Wohngebäude und Nichtwohngebäude erfahren Sie auf der jeweils hinterlegten KfW Seite.

SYSTEMISCHE SANIERUNG - BEG EFFIZIENZHÄUSER

BAUBEGLEITUNG

Die Einbindung eines Energieeffizienz-Experten ist bei jeder Sanierung zu empfehlen und in den meisten Fällen auch vorgeschrieben. Die Energieberater achten darauf, dass der gewünschte Effizienzhaus-Standard auch erreicht wird und sorgen für eine fachgerechte Bauausführung. Diese Leistungen werden mit 50 % gefördert. Die maximalen Förderhöhen können Sie der nachfolgenden Tabelle entnehmen.

Kundeninformation Baubegleitung

Kundeninformationen für die Baubegleitung von Förderungen nach BEG

Informationen zur Baubegleitung nach BEG

Informieren Sie sich über alle Bausteine, die bei der Baubegleitung von Förderungen nach BEG notwendig sind und enstehen. Hier können Sie das Dokument herunterladen.

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