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BEG - Sanierungsförderung

Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG)

Nachhaltigkeitsberatung, Energieberatung Ostalbkreis Aalen Erfurt

Deutschland

Marian Käding Johannes Mäder

PONE Solutions

Geltungsbereich Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG)

Sanierungsmaßnahmen werden unter der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) gefördert. Dadurch sollen Investitionsanreize zum Erreichen der Energie- und Klimaziele geschaffen werden.

Die Förderung zur Sanierung von bestehenden Gebäuden erfolgt über drei Möglichkeiten:

  • Sanierung mittels Einzelmaßnahmen (BEG EM) durch das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA)

  • Systemische Sanierung von Wohngebäuden (BEG WG) durch die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW)

  • Systemische Sanierung von Nichtwohngebäuden (BEG NWG) durch die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW)

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Die Bundesförderung für effiziente Gebäude fällt nicht unter des EU-Beihilferechts und somit auch nicht unter die
De-minimis-Regelungen.

EINZELMAßNAHMEN

Geltungsbereich Einzelmaßnahmen

BEG-Einzelmaßnahmen (EM) umfassen Maßnahmen an der Anlagentechnik und/oder der Gebäudehülle.

Besonderheit Wohngebäude

Zusätzlich ist bei Wohngebäuden ein Förderbonus von 5 % durch Umsetzung einer Sanierungsmaßnahme als Teil eines geförderten individuellen Sanierungsfahrplans (iSFP) durch das BAFA möglich.

Ein iSFP bietet eine energetische IST-Zustand-Analyse und Übersicht über technisch mögliche und wirtschaftlich sinnvolle Sanierungsmaßnahmen. Die ausgearbeiteten Sanierungsmaßnahmen werden in einem Fahrplan zusammengeführt.

Anlagentechnik und Heizungsoptimierung

Die nachgeführte Tabelle fasst die Maßnahmen und Fördersätze im Bereich der Anlagentechnik und Heizungsoptimierung zusammen:

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Erneuerbare Energien für Heizungstausch

Der Austausch einer bestehenden Heizungsanlage durch eine neue Anlage, die erneuerbare Energien einsetzt, wird mit bis zu 25 % gefördert. Hinzu kommt ein Austauschbonus in Höhe von 10 %, wenn hierdurch eine Heizung mit fossilen Brennstoffen außer Betrieb genommen wird.

Bei Austausch von funktionstüchtigen Gasanlagen wird der 10 % Bonus nur gewährt, wenn die Inbetriebnahme dieser mindestens 20 Jahre vor Antragstellung stattgefunden hat.

Für Wärmepumpen wird zusätzlich ein Bonus von 5 Prozentpunkten gewährt, wenn als Wärmequelle Wasser, Erdreich oder Abwasser erschlossen wird oder wenn natürliche Kältemittel genutzt werden. Die beiden Boni sind nicht kumulierbar.

Nachfolgend sind alle möglichen Maßnahmen zum Heizungstausch mit deren Fördersätzen dargestellt:

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Heizungs-Tausch-Bonus wird für den Austausch von funktionstüchtigen Gas-, Öl-, Kohle- und Nachtspeicherheizungen gewährt.

Gebäudehülle

Der Fördergegenstand bezieht sich auf die Dämmung der Gebäudehülle, den Austausch von Fenstern und Türen sowie den sommerlichen Wärmeschutz. Die Antragstellung erfordert die Einbindung eines Energie-Effizienz-Experten. Das förderfähige Mindestinvestitionsvolumen liegt bei 2.000 Euro (brutto). Der Fördersatz beträgt 15 % der förderfähigen Ausgaben. Bei Wohngebäuden lässt sich der Basis-Fördersatz durch einen iSFP um 5 % erhöhen.

Die förderfähigen Ausgaben für Nichtwohngebäude sind auf 1.000 €/m² Nettogrundfläche gedeckelt, insgesamt auf maximal
5 Millionen Euro. Bei Wohngebäuden beträgt die Grenze 60.000 € je Wohneinheit.

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Nichtwohngebäude (NWG), die saniert werden, können in den KfW-Effizienzhaus-Standards 70, 55, 40 und Denkmal gefördert werden. Wohngebäude (WG) werden zusätzlich auch im Effizienzhaus-Standard 85 gefördert. Für die Sanierungsförderung von denkmalgeschützten Gebäuden bestehen vereinfachte Bedingungen.

Weiterhin gibt es einen 5 % Bonus für den Einsatz von erneuerbaren Energien (EE) oder nachhaltiges Bauen (NH). Der EE-Bonus und der NH-Bonus lassen sich weiterhin nicht kombinieren. Die Klasse „Effizienzhaus EE“ wird erreicht, wenn erneuerbare Energien einen Anteil von mindestens 65 % des für die Wärme- und Kälteversorgung des Gebäudes erforderlichen Energiebedarfs erbringen.

„Effizienzhaus NH“ wird erreicht, wenn für ein Effizienzhaus ein Nachhaltigkeitszertifikat (QNG) ausgestellt wird.

Zusätzlich wurde der Bonus für sogenannte „Worst Performing Buildings“ (WPB) angepasst. Der WPB-Bonus lässt sich mit den Boni für EG 70, 55 und 40 sowie der EE-Klassifizierung bzw. NH-Klassifizierung kombinieren.

Die Förderhöhen für systemische Sanierung teilen sich wie folgt auf:

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Mehr zum Thema Kreditförderung für Wohngebäude und nicht Wohngebäude erfahren Sie auf der jeweils hinterlegten KfW Seite.

SYSTEMISCHE SANIERUNG - BEG EFFIZIENZHÄUSER

BAUBEGLEITUNG

Die Einbindung eines Energieeffizienz-Experten ist bei jeder Sanierung unbedingt zu empfehlen und in den meisten Fällen auch vorgeschrieben. Die Energieberater*innen achten darauf, dass der gewünschte Effizienzhaus-Standard auch erreicht wird und sorgt für eine fachgerechte Bauausführung.


Diese Leistungen werden mit 50 % gefördert. Die maximalen Förderhöhen können Sie der nachfolgenden Tabelle entnehmen.

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Kundeninformation Baubegleitung

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Informationen zur Baubegleitung nach BEG

Informieren Sie sich über alle Bausteine, die bei der Baubegleitung von Förderungen nach BEG notwendig sind und enstehen. Hier können Sie das Dokument herunterladen.

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