
BER - Wirtschaftsförderung
Bundesförderung für Energie- und Ressourceneffizienz

Deutschland

PONE Solutions
Die aufgeführten Förderungen der Bundesförderung für Energie- und Ressourceneffizienz (BER) beziehen sich auf Nichtwohngebäude. Hier können Sie sich um alle Maßnahmen für Ihr Nichtwohngebäude informieren. Bei Fragen können Sie gerne Kontakt zu uns aufnehmen. Wir unterstützen Sie gerne bei Ihrem Vorhaben.
ÜBERSICHT DER MODULE UND ZUSCHÜSSE
Investitionszuschüsse für verschiedene Maßnahmen zur Energie- und Ressourceneinsparung sowie zur Reduzierung der CO2-Emissionen.
Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) erhalten höhere Zuschüsse.
MODUL 1: QUERSCHNITTSTECHNOLOGIE
Gefördert werden investive Maßnahmen zur Erhöhung der Energieeffizienz durch den Einsatz von hocheffizienten und am Markt verfügbaren Technologien, d. h. Investitionen zum Ersatz oder zur Neuanschaffung von hocheffizienten Anlagen bzw. Aggregaten für die industrielle und gewerbliche Anwendung.
Fördergegenstand
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Elektrische Motoren und Antriebe, Pumpen, Ventilatoren und Frequenzumrichter
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Druckluftanlagen sowie deren übergeordnete Steuerung
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Anlagen zur Abwärmenutzung bzw. Wärmerückgewinnung aus Abwässern und die Dämmung von Anlagen
Gefördert werden der Ersatz oder die Neuanschaffung von Anlagen zur Bereitstellung von Wärme aus Solarkollektoranlagen, Wärmepumpen oder Biomasse-Anlagen, deren Wärme zu über 50 Prozent für Prozesse verwendet wird.
Fördergegenstand neben den Wärmeerzeugern sind insbesondere:
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Wärmespeicher und die Anbindung der beantragten Wärmeerzeuger
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Aufständerung und Unterkonstruktion für Solarkollektoren
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die zur Ertragsüberwachung und Fehlererkennung installierten Mess- und Datenerfassungseinrichtungen.
MODUL 2: PROZESSWÄRMEBEREITSTELLUNG AUS ERNEUERBAREN ENERGIEN
MODUL 3: MSR, SENSORIK UND ENERGIEMANAGEMENTSOFTWARE
Gefördert werden u. a. Soft- und Hardware im Zusammenhang mit der Einrichtung oder Anwendung eines Energie- und Umweltmanagementsystems.
Fördergegenstand ist insbesondere der Erwerb, die Installation und die Inbetriebnahme
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von Softwarelösungen zur Unterstützung eines Energie- oder Umweltmanagementsystems;
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von Sensoren und Wandlern zur Erfassung von Energieströmen und
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von Steuer- und Regelungstechnik zur Reduktion des Energieverbrauchs.
MODUL 4: ENERGIE- & RESSOURCENOPTIMIERUNG VON ANLAGEN & PROZESSEN
Maßnahmen, die zur energetischen und ressourcenorientierten Optimierung von industriellen und gewerblichen Anlagen und Prozessen bzw. zur Senkung und Vermeidung des fossilen Energieverbrauchs oder CO2-intensiver Ressourcen in Unternehmen beitragen.
Fördergegenstand
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Prozess- und Verfahrensumstellungen und Maßnahmen zur Nutzung von Abwärme, die durch Prozesse entsteht
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Maßnahmen an Anlagen zur Wärmeversorgung, Kühlung und Belüftung
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Maßnahmen zur Reduktion oder Vermeidung von Energie- und Ressourcenverlusten
Die Förderung richtet sich nach den eingesparten CO2 und liegt bei 500 €/t für GU 900 €/t für MU und 1.200 €/t für KU.
MODUL 5: TRANSFORMATIONSKONZEPTE
Ziel ist es, Unternehmen bei der Planung und Umsetzung der eigenen Transformation zur Treibhausgasneutralität zu unterstützen.
Transformationskonzepte werden nach der Allgemeinen Gruppenfreistellungsverordnung (AGVO) gefördert.
Fördergegenstand
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Kosten für die Erstellung und Zertifizierung einer CO2-Bilanz
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Beratungskosten für die Erstellung des Transformationskonzepts, inklusive Einführung von Umsetzungsprozessen
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Kosten für erforderliche Messungen und Datenerhebungen für die Erstellung des Transformationskonzeptes.
Netzwerk-Teilnahme: Unternehmen, die in einem Netzwerk der Initiative Energieeffizienz- und Klimaschutz-Netzwerke angemeldet sind und aktiv daran teilnehmen
MODUL 6: ELEKTRIFIZIERUNG VON KLEINST- UND KLEINEN UNTERNEHMEN
Gefördert werden Maßnahmen zum Austausch vorhandener Produktionsanlagen, welche mit Erdgas, Kohle oder Mineralöl bzw. daraus gewonnenen Energieträgern betrieben werden, gegen Anlagen, welche elektrisch oder mit erneuerbaren Energien betriebenen werden.
Fördergegenstand
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Austausch vorhandener Anlagen durch ausschließlich elektrisch angetriebene Neuanlagen
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Umrüstung vorhandener Anlagen, so dass diese ausschließlich mit elektrischer Energie angetrieben werden
FÖRDERVORAUSSETZUNGEN
Fördervoraussetzungen
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Investitionsmaßnahmen müssen auf dem Gebiet der Bundesrepublik Deutschland durchgeführt werden
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Mindestens 3 Jahre zweckentsprechend betrieben werden
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Schriftliche Bestätigung, dass der entsprechende Eigenanteil vom Unternehmen selbst getragen werden kann
De-minimis
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bei einer Förderung nach der De-minimis-Verordnung entsprechen die förderfähigen Kosten den Investitionskosten für förderfähige Maßnahmen
AGVO
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bei einer Förderung nach Artikel 38 („Energieeffizienzmaßnahmen“) und Artikel 41 („Förderung erneuerbarer Energien“) der Allgemeinen Gruppenfreistellungsverordnung (AGVO) entsprechen die förderfähigen Kosten den Investitionsmehrkosten
Kleinst-, kleine, mittlere und große Unternehmen
Unternehmensgröße ist definiert nach Anhang 1, Artikel 2 der AGVO anhand von Mitarbeiterzahlen und finanziellen Schwellenwerten.