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EEW - Wirtschaftsförderung

Bundesförderung für Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft

Nachhaltigkeitsberatung, Energieberatung Ostalbkreis Aalen Erfurt

Deutschland

Marian Käding Johannes Mäder

PONE Solutions

Die aufgeführten Bundesförderung für Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft (EEW) beziehen sich auf Nichtwohngebäude. Hier können Sie sich um alle Maßnahmen für Ihr Nichtwohngebäude informieren. Bei Fragen können Sie gerne Kontakt zu uns aufnehmen. Wir unterstützen Sie gerne bei Ihrem Vorhaben.

ÜBERSICHT DER MODULE UND ZUSCHÜSSE

Investitionszuschüsse für verschiedene Maßnahmen zur Energie- und Ressourceneinsparung sowie zur Reduzierung der CO2-Emissionen.

Das Förderprogramm Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft wurde zuletzt im März 2024 novelliert und bringt einige Änderungen mit sich. Grundsätzlich erfolgt eine Absenkung der Förderqouten, im Gegenzug ist aber eine Förderung der gesamten Investitionskosten möglich. Zusätzlich ist es nun möglich, einen zinsverbilligten Kredit mit einem Tilgungszuschuss zu beantragen.

Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) erhalten höhere Zuschüsse.

MODUL 1: QUERSCHNITTSTECHNOLOGIE

Gefördert werden investive Maßnahmen im Bestand zur Erhöhung der Energieeffizienz durch den Einsatz von hocheffizienten und am Markt verfügbaren Technologien, d. h. Investitionen zum Ersatz oder zur Neuanschaffung von hocheffizienten Anlagen bzw. Aggregaten für die industrielle und gewerbliche Anwendung.

Fördergegenstand

  • Hocheffiziente Anlagen und Aggregate

  • Elektrische Motoren und Antriebe, Pumpen, Ventilatoren und Frequenzumrichter

  • Druckluftanlagen sowie deren übergeordnete Steuerung

  • Anlagen zur Abwärmenutzung bzw. Wärmerückgewinnung aus Abwässern und die Dämmung von Anlagen

Gefördert werden der Ersatz oder die Neuanschaffung von Anlagen zur Bereitstellung von Wärme aus Solarkollektoranlagen, Wärmepumpen oder Biomasse-Anlagen, deren Wärme zu über 50 Prozent für Prozesse verwendet wird.

 

Fördergegenstand neben den Wärmeerzeugern sind insbesondere

  • Solarkollektoren, Biomasseanlagen, Wärmepumpen, Geothermie

  • Wärmespeicher und die Anbindung der beantragten Wärmeerzeuger

  • Aufständerung und Unterkonstruktion für Solarkollektoren

  • die zur Ertragsüberwachung und Fehlererkennung installierten Mess- und Datenerfassungseinrichtungen.

MODUL 2: PROZESSWÄRMEBEREITSTELLUNG AUS ERNEUERBAREN ENERGIEN

MODUL 3: MSR, SENSORIK UND ENERGIEMANAGEMENTSOFTWARE

Gefördert werden u. a. Soft- und Hardware im Zusammenhang mit der Einrichtung oder Anwendung eines Energie- und Umweltmanagementsystems.


Fördergegenstand ist insbesondere der Erwerb, die Installation und die Inbetriebnahme

  • von Softwarelösungen zur Unterstützung eines Energie- oder Umweltmanagementsystems;

  • von Sensoren und Wandlern zur Erfassung von Energieströmen und

  • von Steuer- und Regelungstechnik zur Reduktion des Energieverbrauchs.
     

MODUL 4: Maßnahmen zur energetischen und ressorcenorientierten Optimierung

Maßnahmen, die zur energetischen und ressourcenorientierten Optimierung von industriellen und gewerblichen Anlagen und Prozessen bzw. zur Senkung und Vermeidung des fossilen Energieverbrauchs oder CO2-intensiver Ressourcen in Unternehmen beitragen. Mit der Novellierung der Bundesförderung für Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft wurde für Modul 4 ein neues Stufenmodell eingeführt.


Fördergegenstand

  • Prozess- und Verfahrensumstellungen und Maßnahmen zur Nutzung von Abwärme, die durch Prozesse entsteht

  • Maßnahmen an Anlagen zur Wärmeversorgung, Kühlung und Belüftung

  • Maßnahmen zur Reduktion oder Vermeidung von Energie- und Ressourcenverlusten
     

MODUL 5: TRANSFORMATIONSKONZEPTE

Ziel ist es, Unternehmen bei der Planung und Umsetzung der eigenen Transformation zur Treibhausgasneutralität zu unterstützen.

 

Transformationskonzepte werden nach der Allgemeinen Gruppenfreistellungsverordnung (AGVO) gefördert.

 

Fördergegenstand

  • Kosten für die Erstellung und Zertifizierung einer CO2-Bilanz

  • Beratungskosten für die Erstellung des Transformationskonzepts, inklusive Einführung von Umsetzungsprozessen

  • Kosten für erforderliche Messungen und Datenerhebungen für die Erstellung des Transformationskonzeptes.

Netzwerk-Teilnahme: Unternehmen, die in einem Netzwerk der Initiative Energieeffizienz- und Klimaschutz-Netzwerke angemeldet sind und aktiv daran teilnehmen

MODUL 6: ELEKTRIFIZIERUNG VON KLEINST- UND KLEINEN UNTERNEHMEN

Gefördert werden Maßnahmen zum Austausch vorhandener Produktionsanlagen, welche mit Erdgas, Kohle oder Mineralöl bzw. daraus gewonnenen Energieträgern betrieben werden, gegen Anlagen, welche elektrisch oder mit erneuerbaren Energien betriebenen werden.

 

Fördergegenstand

  • Austausch vorhandener Anlagen durch ausschließlich elektrisch angetriebene Neuanlagen

  • Umrüstung vorhandener Anlagen, so dass diese ausschließlich mit elektrischer Energie angetrieben werden

FÖRDERVORAUSSETZUNGEN

Fördervoraussetzungen

  • Investitionsmaßnahmen müssen auf dem Gebiet der Bundesrepublik Deutschland durchgeführt werden

  • Mindestens 3 Jahre zweckentsprechend betrieben werden

  • Schriftliche Bestätigung, dass der entsprechende Eigenanteil vom Unternehmen selbst getragen werden kann


De-minimis

  • bei einer Förderung nach der De-minimis-Verordnung entsprechen die förderfähigen Kosten den Investitionskosten für förderfähige Maßnahmen

 

AGVO

  • Durch die Novellierung der AGVO zum 01.07.2023 besteht seit der Novellierung der Bundesförderung für Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft die Möglichkeit einer Förderung der gesamten Investitionskosten bei niedrigeren Förderquoten (statt Förderung der Investitionsmehrkosten bei höherer Förderquote)

Kleinst-, kleine, mittlere und große Unternehmen 

Unternehmensgröße ist definiert nach Anhang 1, Artikel 2 der AGVO anhand von Mitarbeiterzahlen und finanziellen Schwellenwerten.

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