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Förderberatung

Allgemeine Informationen zu den aktuellen Fördermöglichkeiten

Nachhaltigkeitsberatung, Energieberatung Ostalbkreis Aalen Erfurt

Deutschland

Marian Käding Johannes Mäder

PONE Solutions

Nach dem Motto „Klima schützen, Wachstumspotentiale steigern“ stellt das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz sowie das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) mehrere Fördermöglichkeiten zur Verfügung. Nach Aussage des Energieeffizienz-Index der deutschen Industrie (Sommererhebung 2020) wollen über zwei Drittel der befragten Unternehmen an ihrer Nachhaltigkeitsstrategie festhalten oder diese sogar ausbauen.

Wenn auch Sie zu den Unternehmen in Deutschland gehören, die Ihre Wettbewerbsfähigkeit mit effizienten Projekten sichern möchten, unterstützt Sie die PONE Solutions GmbH bei der Auswahl und Beantragung eines geeigneten Förderprogramms.

Als zertifizierte Energieeffizienz-Experten bieten wir zudem eine energetische Baubegleitung an und bestätigen, im Rahmen der Förderberatung, die Durch-

führung von energetischen und ressourcenorientierten Optimierungen.

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Im Folgenden haben wir einen Überblick über die aktuell wichtigsten geltenden Änderungen der Förderprogramme im Bereich der Energie- und Ressourceneffizienz sowie die notwendigen technischen Mindestanforderungen ab 01.01.2023 zusammengestellt.

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Es ist besser, einen Tag im Monat über sein Geld nachzudenken, als einen ganzen Monat dafür zu arbeiten.

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- John D. Rockefeller -

AKTUELLES 2023

  • Die Neubauförderung wird seit dem 01. März durch das neue Teilprogramm „Klimafreundlicher Neubau“ (KFN) unter der Verantwortung des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) fortgeführt.

  • Die BEG-Antragsberechtigung wurde ab dem 01.01.2023 auf alle Investoren erweitert. Es besteht keine Beschränkung mehr auf Eigentümer*innen, Pächter*innen und Mieter*innen.

  • Die Materialkosten bei Eigenleistungen werden wieder gefördert.

  • Die Kreditförderung für Einzelmaßnahmen wird gestrichen.

Anpassung der technischen Mindestanforderungen

  • EE-Klasse erst ab einem erneuerbare Energien-Anteil von 65 % (vorher 55 %) erreichbar. Außerdem ist in der EE-Klasse der Einsatz von Lüftungsanlagen mit Wärmerückgewinnungssystem verpflichtend. Ausnahmen gelten für EH/EG Denkmal und niedrig beheizte Zonen in Effizienzhäusern.

  • Das anzuwendende Ordnungsrecht wird auf die Novelle des GEG 2023 umgestellt. Der Effizienzhausnachweis ist danach in Verbindung mit der DIN V 18599 zu berechnen.

  • Die Energie- und CO2-Einsparungen im Neubau beziehen sich nun auf das seit dem 01.01.2023 geltende GEG-Neubauniveau. Danach sind 55 % Einsparungen gegenüber dem Referenzgebäude nötig (vorher 75 %).

  • Alle EG/EH (außer Denkmal) müssen Niedertemperaturanlagen (NT-ready) sein. Eine Vorlauftemperatur von 55 °C ist in Planung und im Betrieb nicht zu überschreiten.

  • Neue Feuerungsanlagen für feste Biomasse müssen unter dem maximal zulässigen Feinstaubausstoß von 2,5 mg/m3 bei Nennlast liegen.

BEG - Förderreform für Sanierung

  • Die Einschränkung der Antragsberechtigung auf Eigentümer*innen, Pächter*innen und Mieter*innen wird aufgehoben. Alle Investoren sind antragsberechtigt.

  • Aufhebung der Mitförderung von Anlagen die ausschließlich der Strom- bzw. Eigenstromversorgung dienen. Vorbereitende Maßnahmen (z.B. statische Ertüchtigung, Kabelkanäle) werden bereits im Rahmen der Sanierung gefördert.

  • Erreichen der EE-Klasse ab einem EE-Anteil von 65 % (vorher 55 %).

  • Bonus für Worst-Performing-Buildings (WPB-Bonus) wird von 5 % auf 10 % angehoben. Die Anwendbarkeit wird (voraussichtlich) Ende Februar auf die Sanierung EG/EH 70 in der EE-Klasse erweitert.

  • Die geringeren Zinsen für Kredite, welche am 15.08.2022 umgesetzt wurden, gelten weiterhin.

KFN - Förderreform für Neubau

  • Das neue Förderprogramm des BMWSB ist ein Teil der BEG. Es steht erstmals der Lebenszyklus eines Gebäudes im Fokus.

  • Es wird der Neubau bzw. der Ersterwerb eines Neubaus gefördert, welcher den energetischen Stand eines EG 40 aufweist und die THG-Emissionsgrenzwerte im Lebenszyklus des Qualitätssiegels Nachhaltiges Gebäude PLUS
    (QNG-PLUS) nicht überschreitet.

  • Der Fördersatz lässt sich durch ein Qualitätssiegel für Nachhaltige Gebäude (QNG) steigern.

  • Das BMWSB hat für die Durchführung des Programms die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) beauftragt.

  • Förderfähig sind die Kosten für das Bauwerk und die technischen Anlagen. Außerdem werden die Kosten für Fachplanung, Baubegleitung und Nachhaltigkeitszertifizierung gefördert.

INFORMATIONEN ZU DEN EINZELNEN FÖRDERPROGRAMMEN

Alle aktuell geltenden Informationen zu den Förderprogrammen finden Sie auf unseren Detailseiten. 

 

 

Energieberatung

BEB

BEG - Sanierungsförderung

BEG

KFN - Neubauförderung

BEG

Wirtschaftsförderung

BER

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