Förderberatung
Allgemeine Informationen zu den aktuellen Fördermöglichkeiten
Deutschland
PONE Solutions
Nach dem Motto „Klima schützen, Wachstumspotentiale steigern“ stellt das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz sowie das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) mehrere Fördermöglichkeiten zur Verfügung. Nach Aussage des Energieeffizienz-Index der deutschen Industrie (Sommererhebung 2020) wollen über zwei
Drittel der befragten Unternehmen an ihrer Nachhaltigkeitsstrategie festhalten oder diese sogar ausbauen.
Wenn auch Sie zu den Unternehmen in Deutschland gehören, die Ihre Wettbewerbsfähigkeit mit effizienten Projekten sichern möchten, unterstützt Sie die PONE Solutions GmbH bei der Auswahl und Beantragung eines geeigneten Förderprogramms.
Als zertifizierte Energieeffizienz-Experten bieten wir zudem eine energetische
Baubegleitung an und bestätigen, im Rahmen der Förderberatung, die Durch-
führung von energetischen und ressourcenorientierten Optimierungen.
Im Folgenden haben wir einen Überblick über die aktuell wichtigsten geltenden Änderungen der Förderprogramme im Bereich der Energie- und Ressourceneffizienz sowie die notwendigen technischen Mindestanforderungen zusammengestellt.
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Es ist besser, einen Tag im Monat über sein Geld nachzudenken, als einen ganzen Monat dafür zu arbeiten.
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- John D. Rockefeller -
AKTUELLES 2024
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Die überarbeitete Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) startet.
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Seit dem 1. Januar 2024 ist der Umstieg auf erneuerbare Energien beim Einbau neuer Heizungen verpflichtend.
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Die Förderung für den Heizungstausch wurde grundlegend überarbeitet.
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An der Förderung zur systemischen Sanierung wurden keine Änderungen vorgenommen, nur die Förderung von Einzelmaßnahmen wurde abgeändert und dadurch attraktiver gestaltet.
Anpassung am Heizungstausch
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Der Austausch alter, fossiler Heizungen durch Heizungen auf Basis von erneuerbaren Energien wird nun mit einem Investitionszuschuss von bis zu 70 % gefördert.
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Die Grundförderung bei Einbau neuer Heizungen beträgt unabhängig vom Heizungstyp 30 %.
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Neu eingeführt wurden der Klimageschwindigkeitsbonus und der Einkommensbonus.
Sonstige Anpassungen
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Die Heizungsoptimierung zur Emissionsminderung wird nun mit einem Zuschuss von 50 % gefördert.
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Die technische Antragstellung für die neue Heizungsförderung findet ab sofort bei der KfW und nicht mehr bei dem BAFA statt. Damit Vorhaben direkt umgesetzt werden können, wurde eine befristete Übergangsregelung für die Umstellung festgelegt.
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Vorgeschrieben ist in der Förderrichtlinie ein "Lieferungs- oder Leistungsvertrag, geschlossen unter Vereinbarung einer auflösenden oder aufschiebenden Bedingung der Förderzusage".