Klimaschutzkonzepte – Klimaschutz als kommunales Querschnittsthema
- PONE Solutions GmbH
- May 5
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Das integrierte Klimaschutzkonzept, auch kommunales Klimaschutzkonzept oder Klimaschutzkonzept genannt, zeigt Kommunen und öffentlichen Organisationen Möglichkeiten zur Reduzierung von Treibhausgasemissionen auf. Es ist Teil der nationalen Klimaschutzinitiative des Bundesumweltministeriums und umfasst Ziele und Maßnahmen. Diese bringen mittel- bis langfristigen Vorteile, wie Energieeffizienz, saubere Luft oder auch die Wertsteigerung von Grundstücken und betreffen Bürgerinnen und Bürger, Betriebe, Unternehmen sowie die gesamte Region. Die Konzepte stellen eine wichtige strategische Entscheidungsgrundlage und Planungshilfe für zukünftige Klimaschutzaktivitäten dar.
Eine Förderung von Klimaschutzkonzepten ist durch die Kommunalrichtlinie möglich.
Ablauf und Inhalt
Die Erstellung eines Klimaschutzkonzepts lässt sich in vier Phasen aufteilen. In der Vorbereitungsphase wird sich für die Erstellung und den Umfang eines Klimaschutzkonzepts entschieden. Damit verbunden muss der personelle Aufwand und die möglichen Kosten abgeschätzt werden. Weiterhin sollte über eine externe Unterstützung, Projektleitung und Zeitplanung nachgedacht werden.
In der Konzepterstellung findet die Analyse des Status Quo statt, die in resultierenden Handlungsempfehlungen und Öffentlichkeitsbeteiligung mündet. Die wichtigsten Bausteine des Klimaschutzkonzeptes sind die IST-Analyse, die Potenzial- und Szenarienanalyse, die Strategieentwicklung, sowie der Maßnahmenkatalog und das Controllingkonzept.
Nach der inhaltlichen Erarbeitung des Klimaschutzkonzepts folgt der Beschluss zur Umsetzung und die Umsetzung erster Klimaschutzmaßnahmen.

Förderung
Eine Förderung ist durch die Kommunalrichtlinie möglich. Die erstmalige Entwicklung des integrierten Klimaschutzkonzepts sowie die Umsetzung erster Maßnahmen durch ein Klimaschutzmanagement werden gefördert. Weiterhin förderfähig ist die Beschäftigung von Fachpersonal (Klimaschutzmanagement) und externen Dienstleistern. Letztere können bei der Erstellung von Treibhausgasbilanzierungen, der Berechnung von Potenzialen und Szenarien sowie der Maßnahmenbewertung und dem Prozess unterstützen. Ebenso sind die Organisation und Durchführung der Akteursbeteiligung sowie die Endredaktion des Konzeptes durch externe Dienstleister förderfähig.
Die Voraussetzungen dafür ist, dass der Antragsteller komplexe Verwaltungs- und Wirtschaftsstrukturen aufweist, dass es noch kein integriertes Klimaschutzkonzept gibt bzw. die Kommune an keinem Klimaschutzkonzept des Landkreises beteiligt ist und dass, das Klimaschutzkonzept und Klimaschutzmanagement erhebliche Energie- und Treibhausgaseinsparpotenziale aufzeigen. Gefördert werden 70 % der Kosten (für finanzschwache Kommunen 90 %). Bei einer Förderung über die Kommunalrichtlinie sind die nachfolgenden Fristen zu beachten:
Einreichung der Entwurfsfassung bis zwölf Monate nach dem Beginn des Bewilligungszeitraums
Beauftragen der externen Dienstleistenden frühzeitig starten
Einreichung des finalen Klimaschutzkonzepts 18 Monate nach dem Beginn des Bewilligungszeitraums
Fazit
Das Klimaschutzkonzept berücksichtigt die Gegebenheiten vor Ort und ermöglicht so individuell passende und praxisnahe Maßnahmen. Es dient Kommunen und öffentlichen Organisationen als Grundlage für strategische Entscheidungen und die Planung künftiger Klimaschutzaktivitäten. Klimaschutz wird dadurch langfristig als Querschnittsthema in die lokalen Strukturen integriert. Durch die klare Definition von kurz-, mittel- und langfristigen Zielen zur Minderung von Treibhausgasemissionen leisten solche Konzepte einen direkten Beitrag zur Erreichung der nationalen Klimaziele auf kommunaler Ebene. Die Förderung durch die Kommunalrichtlinie ist dabei eine finanzielle Unterstützung, um das Konzept erstmalig zu erstellen.