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Sanierung Wohngebäude

Energieeffizienz beginnt mit der Beratung, wir zeigen Ihnen den Weg zur nachhaltigen Gebäudesanierung.

Als Eigentümer eines Wohngebäudes können Sie Ihre Immobilie energetisch sanieren und Fördermittel für Ihre geplanten Maßnahmen an der Gebäudehülle und der Heizungstechnik erhalten. Die Förderung unterstützt Sie dabei, die Kosten für energieeffiziente Maßnahmen zu senken und gleichzeitig den Wert Ihrer Immobilie zu steigern.

BEG-Einzelmaßnahmen

Die BEG-Einzelmaßnahmen unterstützen gezielte energetische Sanierungsmaßnahmen an bestehenden Wohngebäuden. Die Förderung der Maßnahmen gliedern sich in zwei Bereiche, die Gebäudehülle und die Anlagentechnik.

Für viele Maßnahmen an der Gebäudehülle oder der Anlagetechnik ist die Einbindung eines Energieeffizienz-Experten (EEE) verpflichtend. Zudem ist die Einbindung eines Energieeffizienz-Experten notwendig, wenn der iSFP-Bonus in Anspruch genommen werden soll. Der iSFP-Bonus ist ein zusätzlicher Förderbonus von 5%, wenn eine energetische Sanierungsmaßnahme im Rahmen eines durch das BAFA geförderten individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP) umgesetzt wird.

Für weitere Informationen zum individuellen Sanierungsfahrplan klicken Sie einfach auf den nachfolgenden Button.

Maßnahmen zur energetischen Optimierung

Maßnahmen an der Gebäudehülle und Anlagentechnik verbessern die energetische Qualität eines Gebäudes. Im Bereich der Gebäudehülle gehören die Dämmung von Außenwänden, Dachflächen, Geschossdecken und Bodenplatten. Zudem wird der Austausch oder die Sanierung von Fenstern und Außentüren, sowie Maßnahmen zur Reduzierung von Wärmebrücken gefördert. Der Bereich der Anlagentechnik betrifft den Einbau, Austausch oder die Optimierung von Lüftungsanlagen mit Wärmerückgewinnung, den Einbau digitaler Systeme zur Betriebs- und Verbrauchsoptimierung und die Optimierung bestehender Heizungsanlagen.

Für eine Förderung im Bereich der energetischen Sanierung ist ein Mindestinvestitionsvolumen von 300,- € brutto erforderlich. Die Förderung beträgt 15 % der förderfähigen Ausgaben, als förderfähige Ausgaben gelten die Kosten, die direkt mit der geplanten Maßnahme zusammenhängen.

Ein individueller Sanierungsfahrplan (iSFP) kann Ihre Fördermöglichkeiten bei energetischen Sanierungsmaßnahmen (außer Heizung) verbessern. Damit der iSFP-Bonus von 5 % gewährt wird, muss jedoch ein bestimmtes Mindestinvestitionsvolumen erreicht werden. Bei einem Einfamilienhaus sind dies mindestens 30.000 € förderfähige Kosten innerhalb eines einzelnen Förderantrags. Bei Mehrfamilienhäusern erhöht sich dieser Betrag entsprechend der Anzahl der Wohneinheiten.

Beispiel:
Ein Gebäude mit 3 Wohneinheiten benötigt mindestens 60.000 € förderfähige Investitionskosten, um vom iSFP-Bonus zu profitieren.

Höhere förderfähige Kosten

Mit einem iSFP können höhere Investitionskosten in die Förderung einbezogen werden:

  • 60.000 € für die erste Wohneinheit

  • 30.000 € je Wohneinheit von der zweiten bis zur sechsten Wohneinheit

  • 15.000 € je Wohneinheit ab der siebten Wohneinheit

Dadurch können insbesondere bei umfangreichen Sanierungsmaßnahmen deutlich höhere Förderbeträge erzielt werden.

Hinweis: Für den Austausch von Heizungsanlagen erfolgt die Antragsstellung über die KfW.

Alle Angaben zu Fördervoraussetzungen und Förderkonditionen erfolgen ohne Gewähr. Es gelten die jeweils aktuellen Förderbedingungen der zuständigen Förderstelle.

Bauteile

Anlagentechnik

BEG-Effizienzhäuser – Systemische Sanierung

Für die energetische Sanierung von Wohngebäuden (WG) ist eine Förderung nach den KfW-Effizienzhaus-Standards 85, 70, 55, 40 und Denkmal möglich. Für die Sanierung von denkmalgeschützten Gebäuden gelten vereinfachte Förderbedingungen, um den Anforderungen des Denkmalschutzes gerecht zu werden und die Energieeffizienz zu verbessern.

Bei der energetischen Sanierung von Gebäuden kann ein zusätzlicher Förderbonus in Höhe von 5 % in Anspruch genommen werden, entweder für den Einsatz erneuerbarer Energien (EE-Bonus) oder für nachhaltiges Bauen (NH-Bonus). Eine Kombination beider Boni ist nicht möglich. Die Klasse „Effizienzhaus EE“ wird erreicht, wenn mindestens 65 % des Energiebedarfs für Wärme und Kälte durch erneuerbare Energien gedeckt werden kann.

Die Klasse „Effizienzhaus NH“ wird erreicht, wenn für ein Gebäude ein Nachhaltigkeitszertifikat nach QNG-Standard (Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude) ausgestellt wird. Zusätzlich wurde der „Worst Performing Buildings“ (WPB) angepasst. Dieser Bonus richtet sich an Gebäude mit besonders schlechter energetischer Ausgangslage und kann mit den Effizienzhaus-Stufen 70, 55 und 40, sowie mit der EE- oder NH-Klassifizierung kombiniert werden.

Bei Wohngebäuden beträgt der Förderhöchstbetrag 120.000,- € je Wohneinheit, mit der EE- oder NH-Klasse erhöht sich der Förderhöchstbetrag auf 150.000,- € je Wohneinheit. Die Förderung erfolgt in Form eines über die KfW geförderten Kredites.

Stufen EH / EG*
Standard: Tilgungszuschuss*
Standard: Kommunen*
Klassen: NH-Klasse*
Boni: WPB*¹
Boni: Serielle Sanierung*
Denkmal EE
5 %
20 %
5 %
-
-
EH 85 EE
-
10 %
5 %
-
-
EH / EG 70 EE
-
15 %
5 %
-
5 %
EH / EG 55 EE
5 %
20 %
5 %
10 %
15 %
EH / EG 40 EE
10 %
25 %
5 %
10 %
15 %

*1 WPB: Worst Performance Building | Die Boni sind mit den Klassen Kumulierbar, allerdings ist die Förderung aus 20 % gedeckelt.
* Alle Angaben zu Fördervoraussetzungen und Förderkonditionen erfolgen ohne Gewähr. Es gelten die jeweils aktuellen Förderbedingungen der zuständigen Förderstelle.

Worst Performing Building

Serielle Sanierung

Baubegleitung

Die Einbindung eines Energieeffizienz-Experten ist bei jeder energetischen Sanierung zu empfehlen und in den meisten Fällen verpflichtend. Qualifizierte Energieberater stellen sicher, dass der angestrebte Effizienzhaus-Standard erreicht wird und sorgen für eine fachgerechte Bauausführung. Die Leistungen des Energieeffizienz-Experten werden durch das BAFA mit 50 % gefördert.

Für weitere Informationen zur Baubegleitung klicken Sie einfach auf den nachfolgenden Button.

Unsere Leistungen

Beratung zu Förderprogrammen

Wir analysieren Ihr Vorhaben und beraten Sie zu passenden Fördermöglichkeiten.

Prüfung der Baustelle

Bevor Sie ein Angebot beauftragen, prüfen wir die geplanten Bauteile auf Förderfähigkeit.

Antragstellung

Wir unterstützen Sie bei der Erstellung Ihres Förderantrags und auf Wunsch übernehmen wir auch die Einreichung.

Umsetzung von Maßnahmen

Wir begleiten Sie bei der Umsetzung Ihrer Maßnahmen und stellen die fachgerechte Ausführung sicher.

Ansprechpartner vor Ort

Durch regelmäßige Begehungen stehen wir Ihnen als Ansprechpartner auch vor Ort zur Verfügung.

Verwendungsnachweis

Wir unterstützen Sie bei Erstellung und Prüfung der Nachweise und achten auf einen fristgerechten Ablauf.

Für weitere Informationen zum Thema Sanierung von Wohngebäude nutzen Sie einfach unser Kontaktformular.

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