
Förderung für Nichtwohngebäude
Mit zahlreichen Förderungen für Nichtwohngebäude können Sie Ihr Sanierungsvorhaben fördern lassen.
Als Eigentümer eines Nichtwohngebäudes können Sie Ihre Immobilie energetisch sanieren und Fördermittel für Ihre geplanten Maßnahmen an Gebäuden und der Heizungstechnik in Anspruch nehmen. Die Förderung unterstützt Sie dabei, die Kosten für energieeffiziente Maßnahmen zu senken und gleichzeitig den Wert Ihrer Immobilie zu steigern.
Energieberatung nach DIN V 18599
Eine Energieberatung nach DIN V 18599 kann im Rahmen der „Bundesförderung für Energieberatung für Nichtwohngebäude, Anlagen und Systeme“ (EBN) durch das BAFA gefördert werden. Voraussetzung ist, dass die Energieberatung durch einen zertifizierten Energieeffizienz-Experten durchgeführt wird, der in der offiziellen Expertenliste eingetragen ist.
Der Energieeffizienz-Experte muss seine Qualifikation im Bereich energieeffizientes und nachhaltiges Bauen und Sanieren nachweisen und unterliegt regelmäßigen Überprüfungen der Fachkompetenz. Die Beratung richtet sich nach den Vorgaben der DIN V 18599 und bildet die Grundlage für fundierte energetische Bewertungen.
Leistungen | Förderhöhe |
|---|---|
Nettogrundfläche bis 200 m² | 50 % des förderfähigen Beratungshonorars | maximal 850,- € |
Nettogrundfläche zwischen 200 m² und 500 m² | 50 % des förderfähigen Beratungshonorars | maximal 2.500,- € |
Nettogrundfläche mehr als 500 m² | 50 % des förderfähigen Beratungshonorars | maximal 4.000,- € |
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Bundesförderung für effiziente Gebäude - Einzelmaßnahmen
Sanierungen von Einzelmaßnahmen werden durch die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) unterstützt. Dadurch sollen Investitionsanreize zum Erreichen der Energie- und Klimaziele geschaffen werden. Als Eigentümer eines Nichtwohngebäudes können Sie von dieser Förderung profitieren und Ihre Immobilie energetisch sanieren. Die Förderung von bestehenden Nichtwohngebäuden erfolgt über folgende Möglichkeiten:
Maßnahmen an der Gebäudehülle, der Anlagentechnik und Heizungsoptimierung
Maßnahme | Fördersatz |
|---|---|
Gebäudehülle | 15 % |
Anlagentechnik | 15 % |
Beleuchtung | 15 % |
Heizungsoptimierung zur Effizienzsteigerung | 15 % |
Heizungsoptimierung zur Emissionsminderung | 50 % |
Die Höchstgrenze der förderfähigen Ausgaben für energetische Maßnahmen beträgt insgesamt 500,- € pro Quadratmeter Nettogrundfläche.
Heizungstausch
Erneuerbare Energien für den Heizungstausch | Basisfördersatz | Effizienz-Bonus |
|---|---|---|
Solarthermie | 30 % | - |
Biomasseheizung³ | 30 % | - |
Wärmepumpe | 30 % | 5 %⁴ |
Brennstoffzellenheizung | 30 % | - |
Wasserstofffähige Heizung | 30 % | - |
Innovative Heizungstechnik | 30 % | - |
Errichtung, Umbau, Erweiterung von Gebäudenetzen | 30 % | - |
Gebäudenetzanschluss | 30 % | - |
Wärmenetzanschluss | 30 % | - |
*3 Für Biomasseanlagen mit einem geringeren Feinstaubaustoß von 2,5 mg/m³ wird ein zusätzlicher Bonus von 2.500,- € gewährt.
*4 Beim Einbau einer vom Fördermittelgeber gelisteten Wärmepumpe werden zusätzlich 5% der Förderfähigen Ausgaben gefördert.
Die förderfähigen Kosten eines Nichtwohngebäudes richten sich nach der beheizten Nettogrundfläche.
-
bis 150 m² 30.000,- € pauschal
-
150 m² bis 400 m² zusätzlich 200,- €/m²
-
400 m² bis 1.000 m² zusätzlich 120,- €/m²
-
ab 1.000 m² zusätzlich 80,- €/m²
Baubegleitung BEG-Einzelmaßnahmen
Die Einbindung eines Energieeffizienz-Experten ist bei jeder energetischen Sanierung zu empfehlen und in den meisten Fällen verpflichtend. Qualifizierte Energieberater stellen die fachgerechte Bauausführung der Maßnahmen sicher. Die Leistungen des Energieeffizienz-Experten werden durch das BAFA mit 50 % gefördert. Die maximalen Förderhöhen können Sie der nachfolgenden Tabelle entnehmen.
Förderhöchstbetrag | Förderquote Zuschuss | Zuschuss | Tilgungszuschuss |
|---|---|---|
5,- € pro m² | max. 20.000,- € | 50 % | max. 10.000,- € |
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Bundesförderung für effiziente Gebäude - Sanierung zum Effizienzhaus
Die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) bietet Fördermöglichkeiten für energetische Sanierungen von Wohngebäuden, die auf das Erreichen eines Effizienzhaus-Standards ausgerichtet sind. Durch die Förderung werden Investitionen in energieeffiziente Wohngebäude unterstützt und gleichzeitig ein Beitrag zum Klimaschutz geleistet. Die Höhe der Förderung richtet sich nach der angestrebten Effizienzhausstufe, wobei ein höherer energetische Standard mit einer umfangreicheren Unterstützung verbunden ist.
Stufen Effizienzhaus | Standard: Tilgungszuschuss | Standard: Zuschuss Kommunen | Klassen¹: EE-Klasse | Klassen¹: NH-Klasse | Boni²: Worst Performance Building |
|---|---|---|---|---|---|
EH Denkmal | 5 % | 20 % | 5 % | 5 % | - |
EH 70 | 10 % | 25 % | 5 % | 5 % | 10 %
(nur mit EE-Klasse) |
EH 55 | 15 % | 30 % | 5 % | 5 % | 10 % |
EH 40 | 20 % | 35 % | 5 % | 5 % | 10 % |
*1 Eine Kumulierung der EE-Klasse und der NH-Klasse ist nicht möglich.
*2 Die Boni sind mit den Klassen Kumulierbar, allerdings ist die Förderung aus 20 % gedeckelt.
Für Nichtwohngebäude beträgt der förderfähige Höchstbetrag 2.000,- € pro m², mit einer max. Fördersumme von 10 Mio. €.
Die Förderung erfolgt in Form eines über die KfW geförderten Kredites.
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Baubegleitung - Sanierung zum Effizienzhaus
Die Einbindung eines Energieeffizienz-Experten ist bei jeder Sanierung zu empfehlen und in den meisten Fällen verpflichtend. Qualifizierte Energieberater stellen sicher, dass der angestrebte Effizienzhaus-Standard erreicht wird und sorgen für eine fachgerechte Bauausführung. Die Leistungen des Energieeffizienz-Experten werden durch das BAFA mit 50 % gefördert. Die maximalen Förderhöhen können Sie der nachfolgenden Tabelle entnehmen.
Förderhöchstbetrag | Förderquote Zuschuss | Zuschuss |
|---|---|---|
10,- € pro m² | max. 40.000,- € | 50 % | max. 20.000,- € |
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Unsere Leistungen
Beratung zu Förderprogrammen
Wir analysieren Ihr Vorhaben und beraten Sie zu passenden Fördermöglichkeiten.
Technische Projektbeschreibung
Wir erstellen die vollständige technische Projektbeschreibung für Ihren Förderantrag.
Antragstellung
Wir unterstützen Sie bei der Erstellung Ihres Förderantrags und auf Wunsch übernehmen wir auch die Einreichung.
Umsetzung von Maßnahmen
Wir begleiten Sie bei der Umsetzung Ihrer Maßnahmen und stellen die fachgerechte Ausführung sicher.
Technischer Projektnachweis
Wir erstellen den vollständigen technischen Projektnachweis für Ihren Verwendungsnachweis.
Verwendungsnachweis
Wir unterstützen Sie bei Erstellung und Prüfung der Nachweise und achten auf einen fristgerechten Ablauf.
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