
Förderung für Nichtwohngebäude
Mit zahlreichen Förderungen für Nichtwohngebäude können Sie Ihr Sanierungsvorhaben fördern lassen.
Als Eigentümer eines Nichtwohngebäudes können Sie Ihre Immobilie energetisch sanieren und Fördermittel für Ihre geplanten Maßnahmen an Gebäuden und der Heizungstechnik in Anspruch nehmen. Die Förderung unterstützt Sie dabei, die Kosten für energieeffiziente Maßnahmen zu senken und gleichzeitig den Wert Ihrer Immobilie zu steigern.
Energieberatung nach DIN V 18599
Eine Energieberatung nach DIN V 18599 kann im Rahmen der „Bundesförderung für Energieberatung für Nichtwohngebäude, Anlagen und Systeme“ (EBN) durch das BAFA gefördert werden. Voraussetzung ist, dass die Energieberatung durch einen zertifizierten Energieeffizienz-Experten durchgeführt wird, der in der offiziellen Expertenliste eingetragen ist.
Der Energieeffizienz-Experte muss seine Qualifikation im Bereich energieeffizientes und nachhaltiges Bauen und Sanieren nachweisen und unterliegt regelmäßigen Überprüfungen der Fachkompetenz. Die Beratung richtet sich nach den Vorgaben der DIN V 18599 und bildet die Grundlage für fundierte energetische Bewertungen.
Leistungen* | Förderhöhe* |
|---|---|
Nettoraumfläche bis 200 m² | 50 % des förderfähigen Beratungshonorars | maximal 850,- € |
Nettoraumfläche zwischen 200 m² und 500 m² | 50 % des förderfähigen Beratungshonorars | maximal 2.500,- € |
Nettoraumfläche mehr als 500 m² | 50 % des förderfähigen Beratungshonorars | maximal 4.000,- € |
* Alle Angaben zu Fördervoraussetzungen und Förderkonditionen erfolgen ohne Gewähr. Es gelten die jeweils aktuellen Förderbedingungen der zuständigen Förderstelle.
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Bundesförderung für effiziente Gebäude - Einzelmaßnahmen
Sanierungen von Einzelmaßnahmen werden durch die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) unterstützt. Dadurch sollen Investitionsanreize zum Erreichen der Energie- und Klimaziele geschaffen werden. Als Eigentümer eines Nichtwohngebäudes können Sie von dieser Förderung profitieren und Ihre Immobilie energetisch sanieren. Die Förderung von bestehenden Nichtwohngebäuden erfolgt über folgende Möglichkeiten:
Maßnahmen an der Gebäudehülle, der Anlagentechnik und Heizungsoptimierung
Maßnahme | Fördersatz* |
|---|---|
Gebäudehülle | 15 % |
Anlagentechnik | 15 % |
Beleuchtung | 15 % |
Heizungsoptimierung zur Effizienzsteigerung | 15 % |
Heizungsoptimierung zur Emissionsminderung | 50 %* |
* Die Höchstgrenze der förderfähigen Ausgaben für energetische Maßnahmen beträgt insgesamt 500,- € pro Quadratmeter Nettoraumfläche. Alle Angaben zu Fördervoraussetzungen und Förderkonditionen erfolgen ohne Gewähr. Es gelten die jeweils aktuellen Förderbedingungen der zuständigen Förderstelle.
Heizungstausch
Erneuerbare Energien für den Heizungstausch | Basisfördersatz* |
|---|---|
Solarthermie | 30 % |
Biomasseheizung | 30 % |
Wärmepumpe | max. 30 % |
Brennstoffzellenheizung | 30 % |
Wasserstofffähige Heizung | 30 % |
Innovative Heizungstechnik | 30 % |
Errichtung, Umbau, Erweiterung von Gebäudenetzen | 30 % |
Gebäudenetzanschluss | 30 % |
Wärmenetzanschluss | 30 % |
* Alle Angaben zu Fördervoraussetzungen und Förderkonditionen erfolgen ohne Gewähr. Es gelten die jeweils aktuellen Förderbedingungen der zuständigen Förderstelle.
Die förderfähigen Kosten eines Nichtwohngebäudes richtet sich nach der beheizten Nettoraumfläche. Ab dem 1. Februar 2027 bis zum 1. August 2030, werden die förderfähigen Kosten halbjährlich gesenkt.
-
bis 150 m² 28.000,- € pauschal
-
150 m² bis 400 m² zusätzlich 197,- €/m² | halbjährliche Senkung 3,- €
-
400 m² bis 1.000 m² zusätzlich 118,- €/m² | halbjährliche Senkung 2,- €
-
ab 1.000 m² zusätzlich 79,- €/m² | halbjährliche Senkung 1,. €
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Bundesförderung für effiziente Gebäude - Sanierung zum Effizienzgebäude
Die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) bietet Fördermöglichkeiten für energetische Sanierungen von Nichtwohngebäuden, die auf das Erreichen eines Effizienzgebäude-Standards ausgerichtet sind. Durch die Förderung werden Investitionen in energieeffiziente Nichtwohngebäude unterstützt und gleichzeitig ein Beitrag zum Klimaschutz geleistet. Die Höhe der Förderung richtet sich nach der angestrebten Effizienzgebäudestufe, wobei ein höherer energetische Standard mit einer umfangreicheren Unterstützung verbunden ist.
Stufen EH / EG* | Standard: Tilgungszuschuss* | Standard: Kommunen* | Klassen: NH-Klasse* | Boni: WPB* |
|---|---|---|---|---|
Denkmal EE | 5 % | 20 % | 5 % | - |
EH / EG 70 EE | - | 15 % | 5 % | - |
EH / EG 55 EE | 5 % | 20 % | 5 % | 10 % |
EH / EG 40 EE | 10 % | 25 % | 5 % | 10 % |
* Eine Kombination mit BEG EM ist nicht möglich. Die BEG EM sind erst nach 3 Jahren nach Abschluss der BEG WG möglich.
* Alle Angaben zu Fördervoraussetzungen und Förderkonditionen erfolgen ohne Gewähr. Es gelten die jeweils aktuellen Förderbedingungen der zuständigen Förderstelle.
Für Nichtwohngebäude beträgt der förderfähige Höchstbetrag 2.000,- € pro m², mit einer max. Fördersumme von 10 Mio. €.
Die Förderung erfolgt in Form eines über die KfW geförderten Kredites.
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Baubegleitung - Sanierung zum Effizienzgebäude
Die Einbindung eines Energieeffizienz-Experten ist bei jeder Sanierung zu empfehlen und in den meisten Fällen verpflichtend. Qualifizierte Energieberater stellen sicher, dass der angestrebte Effizienzgebäude-Standard erreicht wird und sorgen für eine fachgerechte Bauausführung. Die Leistungen des Energieeffizienz-Experten werden durch das BAFA mit 50 % gefördert. Die maximalen Förderhöhen können Sie der nachfolgenden Tabelle entnehmen.
Förderhöchstbetrag | Förderquote Zuschuss | Tilgungszuschuss |
|---|---|---|
10,- € pro m² | max. 40.000,- € | 50 % | max. 20.000,- € |
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Unsere Leistungen
Beratung zu Förderprogrammen
Wir analysieren Ihr Vorhaben und beraten Sie zu passenden Fördermöglichkeiten.
Technische Projektbeschreibung
Wir erstellen die vollständige technische Projektbeschreibung für Ihren Förderantrag.
Antragstellung
Wir unterstützen Sie bei der Erstellung Ihres Förderantrags und auf Wunsch übernehmen wir auch die Einreichung.
Umsetzung von Maßnahmen
Wir begleiten Sie bei der Umsetzung Ihrer Maßnahmen und stellen die fachgerechte Ausführung sicher.
Technischer Projektnachweis
Wir erstellen den vollständigen technischen Projektnachweis für Ihren Verwendungsnachweis.
Verwendungsnachweis
Wir unterstützen Sie bei Erstellung und Prüfung der Nachweise und achten auf einen fristgerechten Ablauf.
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