top of page
Pumpe_freiverfügbar.jpg

EEW - Wirtschaftsförderung

Mit zahlreichen Förderungen für Wohngebäude können Sie Ihr Sanierungsvorhaben fördern lassen.

Unternehmen können mit dem Förderprogramm EEW ihre Produktionsprozesse und technischen Anlagen energie- und ressourceneffizient optimieren. Durch Investitionen in moderne, klimafreundliche Technologien lassen sich nicht nur Betriebskosten senken, sondern auch staatliche Förderungen nutzen.

Bundesförderung für Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft (EEW)

Die Bundesförderung für Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft (EEW) ist ein zentrales Förderprogramm des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausführkontrolle. Unternehmen werden dabei unterstützt, ihre Produktionsprozesse, technischen Anlagen und Infrastruktur, mit Fokus auf Energieeffizienz und Ressourcenschonung, nachhaltig zu optimieren. Damit sollen Unternehmen ihren Energieverbrauch und die CO₂-Emissionen senken und gleichzeitig die Wettbewerbsfähigkeit stärken. Die Förderung erfolgt in Form von Zuschüssen oder Krediten und deckt eine Vielzahl von Maßnahmen ab, von effizienter Technik über erneuerbare Energien bis hin zu strategischen Transformationsplänen.

Die EEW-Förderung ist modular aufgebaut und bietet Unternehmen maximale Flexibilität. Je nach Bedarf können unterschiedliche Maßnahmen zur Energieeinsparung und Ressourcenschonung gefördert werden. Ob neue  energieeffiziente Anlagen, die Integration erneuerbarer Energien oder umfassende Transformationspläne, die EEW-Förderung unterstützt Unternehmen gezielt, die ihre Wettbewerbsfähigkeit steigern und gleichzeitig ihren CO₂-Austoß reduzieren möchten.

Modul 1: Querschnittstechnologien

Modul 1 unterstützt Unternehmen bei der Investition in energieeffiziente Basistechnologien sowie bei der Optimierung bestehender Anlagen. Gefördert werden neben dem Austausch veralteter und funktionstüchtiger Technik auch gezielte Maßnahmen zur Optimierung bestehender Anlagen.

Gefördert werden der der Erwerb und die Installation folgender Anlagen und Komponenten:

Bei Austausch bestehender Anlagen
Bei Optimierung bestehender Anlagen
Hocheffiziente elektrische Motoren und Antriebe, einschließlich Frequenzumrichter
Wärmeübertrager, zur Erschließung von Abwärme von Bestandsanlagen, zu beachten ist dabei, dass die Wärme innerbetrieblich genutzt werden muss
Hocheffiziente elektrisch angetriebenen Pumpen, einschließlich Frequenzumrichter, zum Transport von Flüssigkeiten
Hocheffiziente Ventilatoren einschließlich Frequenzumrichter
Thermische Isolierung oder Wärmedämmung für Bestandsanlagen
Hocheffiziente Drucklufterzeuger sowie deren Steuerung
Frequenzumrichter zur Nachrüstung bereits vorhandener Elektromotoren und Antrieben sowie Pumpe und Ventilatoren

Voraussetzungen:

Die Anlage muss,

  • seit mindestens 5 Jahren beim Antragsteller im Einsatz sein

  • sich im Eigentum des Antragsstellers befinden

  • voll funktionsfähig sein

Das Investitionsvolumen muss mindestens 2.000,- €/Maßnahme betragen.

Hinweis:

  • Technische Mindestanforderungen müssen sichergestellt werden

  • Förderung nach Artikel 38 AGVO

Förderung

Icon_Hand mit Geld_3_edited.png
Unternehmensgröße
Förderhöhe
Kleine Unternehmen
25 % | maximal 200.000,- €
Mittlere Unternehmen
20 % | maximal 200.000,- €
Große Unternehmen
Nicht förderfähig

Nebenkosten und Baubegleitung sind bis 30 % der Kosten für den Erwerb bzw. der Optimierung förderfähig.

Modul 2: Prozesswärme aus Erneuerbaren Energien

Modul 2 unterstützt Unternehmen bei der Umstellung auf klimafreundliche Prozesswärme. Gefördert werden Investitionen in  Wärmeerzeugungsanlagen, die erneuerbare Energien nutzen, wie etwa Biomasse, Solarthermie oder industrielle Wärmepumpen. Unternehmen erhalten Zuschüsse für die Anschaffung und Installation energieeffizienter Systeme, die zur Dekarbonisierung industrieller Prozesse beitragen und den CO₂-Austoß nachhaltig senken.

Errichtung von Wärmeerzeugungsanlagen zur Bereitstellung von Prozesswärme

Solarkollektor
Wärmepumpen (aerothermisch, geothermisch, hydrothermisch)
Anlagen zur Erschließung von Geothermie
Anlagen zur Verfeuerung von Biomasse

Voraussetzungen:

  • Einhaltung technischer Mindestanforderungen der Anlagen

  • Wärmeerzeuger sind mit zugelassenen Energieträgern zu betreiben

  • Wärmemengen sind 3 Jahre nach Inbetriebnahme zu dokumentieren

Hinweis:

  • Im Bereich der Nebenkosten werden auch Kosten für die Ertrags- und Fehlerüberwachung gefördert

  • Förderung erfolgt nach Artikel 41 AGVO

Förderung

Icon_Hand mit Geld_3_edited.png
Unternehmensgröße
Förderhöhe
Kleine Unternehmen
60 % | 40 % bei Biomasse | maximal 20.000.000,- €
Mittlere Unternehmen
50 % | 30 % bei Biomasse | maximal 20.000.000,- €
Große Unternehmen
20 % | 20 % bei Biomasse | maximal 20.000.000,- €

Nebenkosten und Baubegleitung sind förderfähig.

Modul 3: MSR, Sensorik und Energiemanagement-Software

Modul 3 fördert die Einführung und Erweiterung von Energie- und Umweltmanagementsystemen durch gezielte Investitionen in Soft- und Hardware. Unternehmen können Zuschüsse für Mess-, Steuer- und Regelungstechnik sowie Sensorik erhalten, die zur Erfassung und Optimierung von Energieströmen und Prozessen beitragen. Auch Softwarelösungen zur Unterstützung eines systematischen Energiemanagements sind förderfähig.

Installation von Soft- und Hardware im Zusammenhang eines Energie- oder Umweltmanagementsystems

Mess-, Steuer und Regelungstechnik zur Beeinflussung von Systemen und Prozessen, zur Reduktion des Energiebedarfs
Sensoren und Analog-Digital-Wandlern zur Erfassung von Energieströmen und Energiebedarf, zur Einbindung in Energiemanagementsysteme
Softwarelösungen zur Unterstützung eines Energie- oder Umweltmanagementsystems

Voraussetzungen:

  • Mindestens ein Sensor muss mit Prozessbezug eingebunden werden

  • Maßnahmen müssen der Verbesserung von Energie- und Ressourceneffizienz dienen

  • Für den Antrag sind ggf. Datenerfassungs- und Wirkpläne erforderlich

  • Energiekennzahlen müssen 3 Jahre lang gespeichert werden

Hinweis:

  • Einmalige Systemschulungen für Mitarbeiter werden gefördert

  • Förderung erfolgt nach Artikel 38 AGVO

Förderung

Icon_Hand mit Geld_3_edited.png
Unternehmensgröße
Förderhöhe
Kleine Unternehmen
45 % | maximal 20.000.000,- €
Mittlere Unternehmen
35 % | maximal 20.000.000,- €
Große Unternehmen
25 % | maximal 20.000.000,- €

Nebenkosten und Baubegleitung sind förderfähig.

Modul 4: Basisförderung – Energie- und ressourcenbezogene Optimierung von Anlagen und Prozessen

Modul 4 – Basisförderung unterstützt kleine und mittlere Unternehmen bei der energetischen Optimierung von Anlagen und Prozessen. Im Mittelpunkt steht der Austausch funktionstüchtiger, aber ineffizienter Anlagen. Die Förderung umfasst ausgewählte Maschinen und Systeme, die nachweislich zur Reduktion des Energieverbrauchs beitragen.

Erwerb und Installation von Anlagen folgender Kategorien

Werkzeugmaschinen
Elektrisch betriebene Flurförderfahrzeuge
Wasserstrahlschneideanlagen und Laserschneideanlagen
Freistehende Filtertürme (dezentrale Prozessabluftaufbereitung)
Handgeführte elektrische Schweiß- und Lötstationen
Spritzgießmaschinen und Lackierkabinen
Kantenleimmaschinen und Pelletpressen | Brikettierpressen
Geschirrspülmaschinen und elektrische Backöfen
Optimierungsmaßnahmen an Biogasanlagen
Kinoprojektoren
Kühlmöbel für Lebensmittel
Solarien

Voraussetzungen:

  • Einsparung der Endenergie muss mindestens 15% gegenüber der Bestandsanlage betragen, auch im späteren Betrieb

  • Die Bestandsanlage muss ersetzt werden und darf nicht im Unternehmensverbund bleiben (Nachweispflicht)

  • Die Bestandsanlage muss seit mindestens 5 Jahren im Einsatz und voll funktionsfähig sein

  • Das Investitionsvolumen muss mindestens 10.000,- € / Maßnahme betragen

Hinweis:

  • Technische Mindestanforderungen müssen sichergestellt werden

  • Maßnahmen sollten durch einen Energieeffizienz-Experten auf Förderfähigkeit geprüft werden

  • Förderung erfolgt nach Artikel 38 AGVO

Förderung

Icon_Hand mit Geld_3_edited.png
Unternehmensgröße
Förderhöhe
Kleine Unternehmen
15 % | maximal 20.000.000,- €
Mittlere Unternehmen
10 %| maximal 20.000.000,- €
Große Unternehmen
Nicht förderfähig

Der Nachweis (max. 2 % von Anlagekosten | max. 5.000 €) sowie die Nebenkosten auch für die Baubegleitung sind bis 30 % der Kosten für den Erwerb der Anlage förderfähig.

Modul 4: Premiumförderung – Energie- und ressourcenbezogene Optimierung von Anlagen und Prozessen

Modul 4 – Premiumförderung bietet Unternehmen eine flexible und technologieoffene Förderung zur Optimierung ihrer Produktionsprozesse. Gefördert werden individuelle Maßnahmen, die zur Steigerung der Energieeffizienz, zur Verbesserung der Ressourcennutzung und zur Reduktion von Treibhausgasemissionen beitragen. Im Rahmen der Premiumförderung können Unternehmen in vielfältige Lösungen investieren, von der Optimierung bestehender Anlagen über den Austausch veralteter Systeme bis hin zu neuen oder erweiterten Technologien.

Technologieoffene Maßnahmen können sein

Prozess- und Verfahrensumstellung
Elektrifizierung von Prozessen
Elektrifizierung von Prozesswärme
Erschließung und Nutzung von Prozesswärme
Einspeisung von Prozesswärme in Wärmenetze
Bereitstellung von Prozesswärme und Prozesskälte
Vermeidung von Energie- und Ressourcenverlusten in Prozessen
Umstellung auf erneuerbare Energieträger

Voraussetzungen:

  • Erstellung eines Einsparkonzeptes und ein nachweisbares CO2-Einsparpotenzial

  • Betrieb von Anlagen muss wie im Einsparkonzept beschrieben umgesetzt werden

  • Altanlage darf nicht im Unternehmensverbund verbleiben

  • Die Amortisationszeit muss mehr als 3 Jahre betragen

Hinweis:

  • Jede Maßnahme muss auf Förderfähigkeit geprüft werden

  • Ein Energieberater sollte aufgrund technischer Anforderungen bereits bei der Angebotseinholung miteinbezogen werden

  • Mit dem Verwendungsnachweis müssen Nachweise über die Entsorgung und | oder Veräußerung von Altanlagen eingereicht werden

Einsparpotenziale von Treibhausgasemissionen:

Kleine Unternehmen
30 % oder > 100 t CO2/a
Mittlere Unternehmen
30 % oder > 300 t CO2/a
Große Unternehmen
30 % oder > 1.000 t CO2/a

Förderung

Icon_Hand mit Geld_3_edited.png
Unternehmensgröße
Förderhöhe
Kleine Unternehmen
maximal 45 % | maximal 20.000.000,- €
Mittlere Unternehmen
maximal 35 %| maximal 20.000.000,- €
Große Unternehmen
maximal 25 % | maximal 20.000.000,- €

Der Nachweis (max. 2 % von Anlagekosten | max. 5.000 €) sowie die Nebenkosten auch für die Baubegleitung sind bis 30 % der Kosten für den Erwerb der Anlage förderfähig.

Modul 5: Transformationspläne

Modul 5 unterstützt Unternehmen bei der strategischen Ausrichtung auf Treibhausgasneutralität. Gefördert wird die Erstellung langfristiger Dekarbonisierungsstrategien für einzelne Standorte oder ganze Unternehmensstrukturen. Im Mittelpunkt stehen fundierte Energie- und Emissionsanalysen, die durch einen Energieeffizienz-Experten durchgeführt und begleitet werden. Durch diese Analysen und Fachberatung kann eine klare Roadmap zur Reduktion von Treibhausgasemissionen entwickelt und umgesetzt werden.

Voraussetzungen:

  • Erstellung einer IST-Analyse, einschließlich der Erstellung einer Treibhausgasbilanz

  • Die betrachteten Standorte müssen innerhalb Deutschlands liegen

  • Das Bekenntnis zur Treibhausgasneutralität bis spätestens 2045

  • Festlegung eines 10-Jahres-Ziels für den Standort, welches mindestens 40% Treibhausgasreduktionen gegenüber dem Basisjahr der Treibhausgasbilanz aufweist

Hinweis:

  • Projektträger ist der VDI/VDE-IT

  • Förderung erfolgt nach Artikel 49 AGVO

  • Mitgliedschaft der Initiative Energieeffizienz- und Klimaschutz-Netzwerke (IEEKN) ist kostenpflichtig

Förderung

Icon_Hand mit Geld_3_edited.png
Unternehmensgröße
Förderhöhe
Kleine Unternehmen
maximal 60 % | maximal 60.000,- €
Mittlere Unternehmen
maximal 50 % | maximal 60.000,- €
Große Unternehmen
maximal 40 % | maximal 60.000,- €

Für Unternehmen die im Netzwerk IEEKN angemeldet und aktiv daran teilnehmen erhöht sich die Förderquote um 10 %, sowie der Förderzuschuss auf max. 90.000 €

Für weitere Informationen zu Transformationsplänen klicken Sie einfach auf den nachfolgenden Button.

Modul 6: Elektrifizierung von Kleinen Unternehmen

Modul 6 richtet sich gezielt an kleine Unternehmen, die ihre fossil betriebenen Anlagen durch moderne, elektrisch betriebene Systeme ersetzen und umrüsten möchten. Die Förderung unterstützt investive Maßnahmen zur Elektrifizierung und bietet attraktive Investitionszuschüsse für die Umstellung auf klimafreundliche Technologien.

Maßnahmen zur Elektrifizierung

Austausch von Bestandsanlagen, die mit fossilen Energieträgern wie Erdgas, Kohle oder Mineralöl betrieben werden, durch neue Anlagen, die ausschließlich elektrisch betrieben werden
Umrüstung von Anlagen, die mit Erdgas, Kohle oder Mineralöl betrieben werden, auf den Betrieb mit elektrischer Energie.

Voraussetzungen:

Die Anlage muss,

  • seit mindestens 5 Jahren beim Antragsteller im Einsatz sein

  • sich im Eigentum des Antragsstellers befinden

  • voll funktionsfähig sein

 

Die Anlage bzw. Komponenten, die ausgetauscht werden, dürfen nicht im Unternehmensverbund verbleiben (Nachweispflicht).

 

Das Investitionsvolumen muss mindestens 2.000,- € / Maßnahme betragen.

Hinweis:

  • Technische Mindestanforderungen müssen sichergestellt werden

  • Förderung erfolgt nach De-minimis VO

  • Maßnahmen können bei Einhaltung der Regeln auch über Modul 2 oder Modul 4 gefördert werden

Förderung

Icon_Hand mit Geld_3_edited.png
Unternehmensgröße
Förderhöhe
Kleine Unternehmen
33 % | maximal 200.000,- €

Nebenkosten und Baubegleitung sind bis 30 % der Kosten für den Erwerb der Anlage förderfähig.

Ihre Vorteile

Icon_Vorteile_dunkelblau_geschütztPONE.png
  • Planungssicherheit schaffen: Klare Förderbedingungen und langfristig angelegte Programme zur Energie- und Ressourceneffizienz ermöglichen Unternehmen eine strategische Investitionsplanung und stärken so die Zukunftsfähigkeit.

  • Innovationen fördern: Die staatlichen Förderungen unterstützten Unternehmen bei der Entwicklung und Implementierung innovativer Technologien zur Energieeinsparung und Ressourcenschonung.

  • Wettbewerbsfähigkeit stärken: Energieeffiziente Investitionen verbessern die Produktivität und Marktposition von Unternehmen und schaffen so klare Vorteile im Wettbewerb um Kunden, Aufträge und Fachkräfte.

  • Transformationsprozess begleiten: Die Förderung erleichtert Unternehmen den Einstieg in die klimaneutrale Transformation und unterstützt die Umstellung auf einen klimaneutralen und ressourcenschonenden Betrieb.

  • Kosten senken: Durch die Umsetzung energieeffizienter Maßnahmen und ressourcenschonender Technologien lassen sich Betriebskosten nachhaltig reduzieren, wie etwa durch einen geringeren Energieverbrauch oder durch weniger Materialeinsatz.

Unsere Leistungen

Beratung zu Förderprogrammen

Wir analysieren Ihr Vorhaben und Beraten Sie zu passenden Fördermöglichkeiten.

Technische Projektbeschreibung

Wir erstellen die vollständige technische Projektbeschreibung für Ihren Förderantrag.

Antragstellung

Wir unterstützen Sie bei der Erstellung Ihres Förderantrags und auf Wunsch übernehmen wir auch die Einreichung.

Umsetzung von Maßnahmen

Wir begleiten Sie bei der Umsetzung Ihrer Maßnahmen und stellen die fachgerechte Ausführung sicher.

Technischer Projektnachweis

Wir erstellen den vollständigen technischen Projektnachweis für Ihren Verwendungsnachweis.

Verwendungsnachweis

Wir unterstützen Sie bei der Erstellung und Prüfung der Nachweise und achten auf einen fristgerechten Ablauf.

Für weitere Informationen oder ein Angebot zur Wirtschaftsförderung nutzen Sie einfach unser Kontaktformular.

bottom of page