
EEW - Wirtschaftsförderung
Mit zahlreichen Förderungen für Wohngebäude können Sie Ihr Sanierungsvorhaben fördern lassen.
Unternehmen können mit dem Förderprogramm EEW ihre Produktionsprozesse und technischen Anlagen energie- und ressourceneffizient optimieren. Durch Investitionen in moderne, klimafreundliche Technologien lassen sich nicht nur Betriebskosten senken, sondern auch staatliche Förderungen nutzen.
Bundesförderung für Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft (EEW)
Die Bundesförderung für Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft (EEW) ist ein zentrales Förderprogramm des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausführkontrolle. Unternehmen werden dabei unterstützt, ihre Produktionsprozesse, technischen Anlagen und Infrastruktur, mit Fokus auf Energieeffizienz und Ressourcenschonung, nachhaltig zu optimieren. Damit sollen Unternehmen ihren Energieverbrauch und die CO₂-Emissionen senken und gleichzeitig die Wettbewerbsfähigkeit stärken. Die Förderung erfolgt in Form von Zuschüssen oder Krediten und deckt eine Vielzahl von Maßnahmen ab, von effizienter Technik über erneuerbare Energien bis hin zu strategischen Transformationsplänen.
Die EEW-Förderung ist modular aufgebaut und bietet Unternehmen maximale Flexibilität. Je nach Bedarf können unterschiedliche Maßnahmen zur Energieeinsparung und Ressourcenschonung gefördert werden. Ob neue energieeffiziente Anlagen, die Integration erneuerbarer Energien oder umfassende Transformationspläne, die EEW-Förderung unterstützt Unternehmen gezielt, die ihre Wettbewerbsfähigkeit steigern und gleichzeitig ihren CO₂-Austoß reduzieren möchten.
Modul 1: Querschnittstechnologien
Modul 1 unterstützt Unternehmen bei der Investition in energieeffiziente Basistechnologien sowie bei der Optimierung bestehender Anlagen. Gefördert werden neben dem Austausch veralteter und funktionstüchtiger Technik auch gezielte Maßnahmen zur Optimierung bestehender Anlagen.
Gefördert werden der der Erwerb und die Installation folgender Anlagen und Komponenten:
Bei Austausch bestehender Anlagen | Bei Optimierung bestehender Anlagen |
|---|---|
Hocheffiziente elektrische Motoren und Antriebe, einschließlich Frequenzumrichter | Wärmeübertrager, zur Erschließung von Abwärme von Bestandsanlagen, zu beachten ist dabei, dass die Wärme innerbetrieblich genutzt werden muss |
Hocheffiziente elektrisch angetriebenen Pumpen, einschließlich Frequenzumrichter, zum Transport von Flüssigkeiten | |
Hocheffiziente Ventilatoren einschließlich Frequenzumrichter | Thermische Isolierung oder Wärmedämmung für Bestandsanlagen |
Hocheffiziente Drucklufterzeuger sowie deren Steuerung | Frequenzumrichter zur Nachrüstung bereits vorhandener Elektromotoren und Antrieben sowie Pumpe und Ventilatoren |
Voraussetzungen:
Die Anlage muss,
-
seit mindestens 5 Jahren beim Antragsteller im Einsatz sein
-
sich im Eigentum des Antragsstellers befinden
-
voll funktionsfähig sein
Das Investitionsvolumen muss mindestens 2.000,- €/Maßnahme betragen.
Hinweis:
-
Technische Mindestanforderungen müssen sichergestellt werden
-
Förderung nach Artikel 38 AGVO
Förderung

Unternehmensgröße | Förderhöhe |
|---|---|
Kleine Unternehmen | 25 % | maximal 200.000,- € |
Mittlere Unternehmen | 20 % | maximal 200.000,- € |
Große Unternehmen | Nicht förderfähig |
Nebenkosten und Baubegleitung sind bis 30 % der Kosten für den Erwerb bzw. der Optimierung förderfähig.
Modul 2: Prozesswärme aus Erneuerbaren Energien
Modul 2 unterstützt Unternehmen bei der Umstellung auf klimafreundliche Prozesswärme. Gefördert werden Investitionen in Wärmeerzeugungsanlagen, die erneuerbare Energien nutzen, wie etwa Biomasse, Solarthermie oder industrielle Wärmepumpen. Unternehmen erhalten Zuschüsse für die Anschaffung und Installation energieeffizienter Systeme, die zur Dekarbonisierung industrieller Prozesse beitragen und den CO₂-Austoß nachhaltig senken.
Errichtung von Wärmeerzeugungsanlagen zur Bereitstellung von Prozesswärme
Solarkollektor | Wärmepumpen (aerothermisch, geothermisch, hydrothermisch) |
Anlagen zur Erschließung von Geothermie | Anlagen zur Verfeuerung von Biomasse |
Voraussetzungen:
-
Einhaltung technischer Mindestanforderungen der Anlagen
-
Wärmeerzeuger sind mit zugelassenen Energieträgern zu betreiben
-
Wärmemengen sind 3 Jahre nach Inbetriebnahme zu dokumentieren
Hinweis:
-
Im Bereich der Nebenkosten werden auch Kosten für die Ertrags- und Fehlerüberwachung gefördert
-
Förderung erfolgt nach Artikel 41 AGVO
Förderung

Unternehmensgröße | Förderhöhe |
|---|---|
Kleine Unternehmen | 60 % | 40 % bei Biomasse | maximal 20.000.000,- € |
Mittlere Unternehmen | 50 % | 30 % bei Biomasse | maximal 20.000.000,- € |
Große Unternehmen | 20 % | 20 % bei Biomasse | maximal 20.000.000,- € |
Nebenkosten und Baubegleitung sind förderfähig.
Modul 3: MSR, Sensorik und Energiemanagement-Software
Modul 3 fördert die Einführung und Erweiterung von Energie- und Umweltmanagementsystemen durch gezielte Investitionen in Soft- und Hardware. Unternehmen können Zuschüsse für Mess-, Steuer- und Regelungstechnik sowie Sensorik erhalten, die zur Erfassung und Optimierung von Energieströmen und Prozessen beitragen. Auch Softwarelösungen zur Unterstützung eines systematischen Energiemanagements sind förderfähig.
Installation von Soft- und Hardware im Zusammenhang eines Energie- oder Umweltmanagementsystems
Mess-, Steuer und Regelungstechnik zur Beeinflussung von Systemen und Prozessen, zur Reduktion des Energiebedarfs | Sensoren und Analog-Digital-Wandlern zur Erfassung von Energieströmen und Energiebedarf, zur Einbindung in Energiemanagementsysteme |
Softwarelösungen zur Unterstützung eines Energie- oder Umweltmanagementsystems |
Voraussetzungen:
-
Mindestens ein Sensor muss mit Prozessbezug eingebunden werden
-
Maßnahmen müssen der Verbesserung von Energie- und Ressourceneffizienz dienen
-
Für den Antrag sind ggf. Datenerfassungs- und Wirkpläne erforderlich
-
Energiekennzahlen müssen 3 Jahre lang gespeichert werden
Hinweis:
-
Einmalige Systemschulungen für Mitarbeiter werden gefördert
-
Förderung erfolgt nach Artikel 38 AGVO
Förderung

Unternehmensgröße | Förderhöhe |
|---|---|
Kleine Unternehmen | 45 % | maximal 20.000.000,- € |
Mittlere Unternehmen | 35 % | maximal 20.000.000,- € |
Große Unternehmen | 25 % | maximal 20.000.000,- € |
Nebenkosten und Baubegleitung sind förderfähig.
Modul 4: Basisförderung – Energie- und ressourcenbezogene Optimierung von Anlagen und Prozessen
Modul 4 – Basisförderung unterstützt kleine und mittlere Unternehmen bei der energetischen Optimierung von Anlagen und Prozessen. Im Mittelpunkt steht der Austausch funktionstüchtiger, aber ineffizienter Anlagen. Die Förderung umfasst ausgewählte Maschinen und Systeme, die nachweislich zur Reduktion des Energieverbrauchs beitragen.
Erwerb und Installation von Anlagen folgender Kategorien
Werkzeugmaschinen | Elektrisch betriebene Flurförderfahrzeuge |
Wasserstrahlschneideanlagen und Laserschneideanlagen
| Freistehende Filtertürme (dezentrale Prozessabluftaufbereitung) |
Handgeführte elektrische Schweiß- und Lötstationen | Spritzgießmaschinen und Lackierkabinen |
Kantenleimmaschinen und Pelletpressen | Brikettierpressen | Geschirrspülmaschinen und elektrische Backöfen |
Optimierungsmaßnahmen an Biogasanlagen | Kinoprojektoren |
Kühlmöbel für Lebensmittel | Solarien |
Voraussetzungen:
-
Einsparung der Endenergie muss mindestens 15% gegenüber der Bestandsanlage betragen, auch im späteren Betrieb
-
Die Bestandsanlage muss ersetzt werden und darf nicht im Unternehmensverbund bleiben (Nachweispflicht)
-
Die Bestandsanlage muss seit mindestens 5 Jahren im Einsatz und voll funktionsfähig sein
-
Das Investitionsvolumen muss mindestens 10.000,- € / Maßnahme betragen
Hinweis:
-
Technische Mindestanforderungen müssen sichergestellt werden
-
Maßnahmen sollten durch einen Energieeffizienz-Experten auf Förderfähigkeit geprüft werden
-
Förderung erfolgt nach Artikel 38 AGVO
Förderung

Unternehmensgröße | Förderhöhe |
|---|---|
Kleine Unternehmen | 15 % | maximal 20.000.000,- € |
Mittlere Unternehmen | 10 %| maximal 20.000.000,- € |
Große Unternehmen | Nicht förderfähig |
Der Nachweis (max. 2 % von Anlagekosten | max. 5.000 €) sowie die Nebenkosten auch für die Baubegleitung sind bis 30 % der Kosten für den Erwerb der Anlage förderfähig.
Modul 4: Premiumförderung – Energie- und ressourcenbezogene Optimierung von Anlagen und Prozessen
Modul 4 – Premiumförderung bietet Unternehmen eine flexible und technologieoffene Förderung zur Optimierung ihrer Produktionsprozesse. Gefördert werden individuelle Maßnahmen, die zur Steigerung der Energieeffizienz, zur Verbesserung der Ressourcennutzung und zur Reduktion von Treibhausgasemissionen beitragen. Im Rahmen der Premiumförderung können Unternehmen in vielfältige Lösungen investieren, von der Optimierung bestehender Anlagen über den Austausch veralteter Systeme bis hin zu neuen oder erweiterten Technologien.
Technologieoffene Maßnahmen können sein
Prozess- und Verfahrensumstellung | Elektrifizierung von Prozessen |
Elektrifizierung von Prozesswärme | Erschließung und Nutzung von Prozesswärme |
Einspeisung von Prozesswärme in Wärmenetze | Bereitstellung von Prozesswärme und Prozesskälte |
Vermeidung von Energie- und Ressourcenverlusten in Prozessen | Umstellung auf erneuerbare Energieträger |
Voraussetzungen:
-
Erstellung eines Einsparkonzeptes und ein nachweisbares CO2-Einsparpotenzial
-
Betrieb von Anlagen muss wie im Einsparkonzept beschrieben umgesetzt werden
-
Altanlage darf nicht im Unternehmensverbund verbleiben
-
Die Amortisationszeit muss mehr als 3 Jahre betragen
Hinweis:
-
Jede Maßnahme muss auf Förderfähigkeit geprüft werden
-
Ein Energieberater sollte aufgrund technischer Anforderungen bereits bei der Angebotseinholung miteinbezogen werden
-
Mit dem Verwendungsnachweis müssen Nachweise über die Entsorgung und | oder Veräußerung von Altanlagen eingereicht werden
Einsparpotenziale von Treibhausgasemissionen:
Kleine Unternehmen | 30 % oder > 100 t CO2/a |
Mittlere Unternehmen | 30 % oder > 300 t CO2/a |
Große Unternehmen | 30 % oder > 1.000 t CO2/a |
Förderung

Unternehmensgröße | Förderhöhe |
|---|---|
Kleine Unternehmen | maximal 45 % | maximal 20.000.000,- € |
Mittlere Unternehmen | maximal 35 %| maximal 20.000.000,- € |
Große Unternehmen | maximal 25 % | maximal 20.000.000,- € |
Der Nachweis (max. 2 % von Anlagekosten | max. 5.000 €) sowie die Nebenkosten auch für die Baubegleitung sind bis 30 % der Kosten für den Erwerb der Anlage förderfähig.
Modul 5: Transformationspläne
Modul 5 unterstützt Unternehmen bei der strategischen Ausrichtung auf Treibhausgasneutralität. Gefördert wird die Erstellung langfristiger Dekarbonisierungsstrategien für einzelne Standorte oder ganze Unternehmensstrukturen. Im Mittelpunkt stehen fundierte Energie- und Emissionsanalysen, die durch einen Energieeffizienz-Experten durchgeführt und begleitet werden. Durch diese Analysen und Fachberatung kann eine klare Roadmap zur Reduktion von Treibhausgasemissionen entwickelt und umgesetzt werden.
Voraussetzungen:
-
Erstellung einer IST-Analyse, einschließlich der Erstellung einer Treibhausgasbilanz
-
Die betrachteten Standorte müssen innerhalb Deutschlands liegen
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Das Bekenntnis zur Treibhausgasneutralität bis spätestens 2045
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Festlegung eines 10-Jahres-Ziels für den Standort, welches mindestens 40% Treibhausgasreduktionen gegenüber dem Basisjahr der Treibhausgasbilanz aufweist
Hinweis:
-
Projektträger ist der VDI/VDE-IT
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Förderung erfolgt nach Artikel 49 AGVO
-
Mitgliedschaft der Initiative Energieeffizienz- und Klimaschutz-Netzwerke (IEEKN) ist kostenpflichtig
Förderung

Unternehmensgröße | Förderhöhe |
|---|---|
Kleine Unternehmen | maximal 60 % | maximal 60.000,- € |
Mittlere Unternehmen | maximal 50 % | maximal 60.000,- € |
Große Unternehmen | maximal 40 % | maximal 60.000,- € |
Für Unternehmen die im Netzwerk IEEKN angemeldet und aktiv daran teilnehmen erhöht sich die Förderquote um 10 %, sowie der Förderzuschuss auf max. 90.000 €
Für weitere Informationen zu Transformationsplänen klicken Sie einfach auf den nachfolgenden Button.
Modul 6: Elektrifizierung von Kleinen Unternehmen
Modul 6 richtet sich gezielt an kleine Unternehmen, die ihre fossil betriebenen Anlagen durch moderne, elektrisch betriebene Systeme ersetzen und umrüsten möchten. Die Förderung unterstützt investive Maßnahmen zur Elektrifizierung und bietet attraktive Investitionszuschüsse für die Umstellung auf klimafreundliche Technologien.
Maßnahmen zur Elektrifizierung
Austausch von Bestandsanlagen, die mit fossilen Energieträgern wie Erdgas, Kohle oder Mineralöl betrieben werden, durch neue Anlagen, die ausschließlich elektrisch betrieben werden | Umrüstung von Anlagen, die mit Erdgas, Kohle oder Mineralöl betrieben werden, auf den Betrieb mit elektrischer Energie. |
Voraussetzungen:
Die Anlage muss,
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seit mindestens 5 Jahren beim Antragsteller im Einsatz sein
-
sich im Eigentum des Antragsstellers befinden
-
voll funktionsfähig sein
Die Anlage bzw. Komponenten, die ausgetauscht werden, dürfen nicht im Unternehmensverbund verbleiben (Nachweispflicht).
Das Investitionsvolumen muss mindestens 2.000,- € / Maßnahme betragen.
Hinweis:
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Technische Mindestanforderungen müssen sichergestellt werden
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Förderung erfolgt nach De-minimis VO
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Maßnahmen können bei Einhaltung der Regeln auch über Modul 2 oder Modul 4 gefördert werden
Förderung

Unternehmensgröße | Förderhöhe |
|---|---|
Kleine Unternehmen | 33 % | maximal 200.000,- € |
Nebenkosten und Baubegleitung sind bis 30 % der Kosten für den Erwerb der Anlage förderfähig.
Ihre Vorteile

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Planungssicherheit schaffen: Klare Förderbedingungen und langfristig angelegte Programme zur Energie- und Ressourceneffizienz ermöglichen Unternehmen eine strategische Investitionsplanung und stärken so die Zukunftsfähigkeit.
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Innovationen fördern: Die staatlichen Förderungen unterstützten Unternehmen bei der Entwicklung und Implementierung innovativer Technologien zur Energieeinsparung und Ressourcenschonung.
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Wettbewerbsfähigkeit stärken: Energieeffiziente Investitionen verbessern die Produktivität und Marktposition von Unternehmen und schaffen so klare Vorteile im Wettbewerb um Kunden, Aufträge und Fachkräfte.
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Transformationsprozess begleiten: Die Förderung erleichtert Unternehmen den Einstieg in die klimaneutrale Transformation und unterstützt die Umstellung auf einen klimaneutralen und ressourcenschonenden Betrieb.
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Kosten senken: Durch die Umsetzung energieeffizienter Maßnahmen und ressourcenschonender Technologien lassen sich Betriebskosten nachhaltig reduzieren, wie etwa durch einen geringeren Energieverbrauch oder durch weniger Materialeinsatz.
Unsere Leistungen
Beratung zu Förderprogrammen
Wir analysieren Ihr Vorhaben und Beraten Sie zu passenden Fördermöglichkeiten.
Technische Projektbeschreibung
Wir erstellen die vollständige technische Projektbeschreibung für Ihren Förderantrag.
Antragstellung
Wir unterstützen Sie bei der Erstellung Ihres Förderantrags und auf Wunsch übernehmen wir auch die Einreichung.
Umsetzung von Maßnahmen
Wir begleiten Sie bei der Umsetzung Ihrer Maßnahmen und stellen die fachgerechte Ausführung sicher.
Technischer Projektnachweis
Wir erstellen den vollständigen technischen Projektnachweis für Ihren Verwendungsnachweis.
Verwendungsnachweis
Wir unterstützen Sie bei der Erstellung und Prüfung der Nachweise und achten auf einen fristgerechten Ablauf.
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