
Förderung für Wohngebäude
Mit zahlreichen Förderungen für Wohngebäude können Sie Ihr Sanierungsvorhaben fördern lassen.
Als Eigentümer eines Wohngebäudes können Sie Ihre Immobilie energetisch sanieren und Fördermittel für Ihre geplanten Maßnahmen an Gebäuden und der Heizungstechnik in Anspruch nehmen. Die Förderung unterstützt Sie dabei, die Kosten für energieeffiziente Maßnahmen zu senken und gleichzeitig den Wert Ihrer Immobilie zu steigern.
Individueller Sanierungsfahrplan
Ein individueller Sanierungsfahrplan kann im Rahmen der „Bundesförderung Energieberatung für Wohngebäude“ (EBW) durch das BAFA gefördert werden. Voraussetzung hierfür ist, dass die Energieberatung von einem gelisteten Energieeffizienz-Experten durchgeführt wird. Der Energieeffizienz-Experte muss seine Qualifikation im Bereich energieeffizientes und nachhaltiges Bauen und Sanieren nachweisen und unterliegt regelmäßigen Überprüfungen der Fachkompetenz.
Kategorie | Förderhöhe |
|---|---|
Wohngebäude mit bis zu zwei Wohneinheiten | 50 % des förderfähigen Beratungshonorars | maximal 650,- € |
Wohngebäude ab drei Wohneinheiten | 50 % des förderfähigen Beratungshonorars | maximal 850,- € |
Besonderheit bei Wohngebäuden
Bei Wohngebäuden ist ein zusätzlicher Förderbonus von 5 % möglich, wenn eine energetische Sanierungsmaßnahme im Rahmen eines durch das BAFA geförderten individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP) umgesetzt wird. Zusätzlich werden die förderfähigen Ausgaben von 30.000,- € auf 60.000,- € pro Wohneinheit erhöht.
Basisfördersatz | iSFP-Bonus (nur für Wohngebäude) | Maximaler Fördersatz |
|---|---|---|
15 % | + 5 % | 20 % |
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Bundesförderung für effiziente Gebäude - Einzelmaßnahmen
Sanierungen durch Einzelmaßnahmen werden durch die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) unterstützt. Dadurch sollen Investitionsanreize zum Erreichen der Energie- und Klimaziele geschaffen werden. Als Eigentümer eines Wohngebäudes können Sie von dieser Förderung profitieren und Ihre Immobilie energetisch sanieren. Die Förderung von bestehenden Wohngebäuden erfolgt über folgende Möglichkeiten:
Maßnahmen an der Gebäudehülle, der Anlagentechnik und Heizungsoptimierung
Maßnahme | Basisfördersatz | iSFP-Bonus (nur WG) | Maximaler Fördersatz |
|---|---|---|---|
Gebäudehülle | 15 % | 5 % | 20 % |
Anlagentechnik | 15 % | 5 % | 20 % |
Heizungsoptimierung zur Effizienzsteigerung | 15 % | 5 % | 20 % |
Heizungsoptimierung zur Emissionsminderung | 50 % | - | 50 % |
Die Höchstgrenze der förderfähigen Ausgaben für energetische Maßnahmen beträgt insgesamt 30.000,- € pro Wohneinheit. Wenn eine energetische Sanierungsmaßnahme im Rahmen eines durch das BAFA geförderten individuellen Sanierungsfahrplans (iSFP) umgesetzt wird, erhöhen sich die förderfähigen Ausgaben auf 60.000,- € pro Wohneinheit. Zusätzlich wird ein Förderbonus von 5 % gewährt.
Heizungstausch
EE-Heizungstausch¹ | Basisfördersatz | Effizienz-Bonus | Klimageschwindigkeits-Bonus² | Einkommens-Bonus |
|---|---|---|---|---|
Solarthermie | 30 % | - | max. 20 % | 30 % |
Biomasseheizung³ | 30 % | - | max. 20 % | 30 % |
Wärmepumpe | 30 % | 5 %⁴ | max. 20 % | 30 % |
Brennstoffzellenheizung | 30 % | - | max. 20 % | 30 % |
Wasserstofffähige Heizung | 30 % | - | max. 20 % | 30 % |
Innovative Heizungstechnik | 30 % | - | max. 20 % | 30 % |
Errichtung, Umbau, Erweiterung von Gebäudenetzen | 30 % | - | max. 20 % | 30 % |
Gebäudenetzanschluss | 30 % | - | max. 20 % | 30 % |
Wärmenetzanschluss | 30 % | - | max. 20 % | 30 % |
*1 Bei der Kombination der Fördersätze und Boni erfolgt eine maximale Förderquote von 70 % (Deckelung).
*2 Der Klimageschwindigkeitsbonus wird nur für die selbstgenutzte Wohneinheit gewährt.
*3 Für Biomasseanlagen mit einem geringeren Feinstaubaustoß von 2,5 mg/m³ wird ein zusätzlicher Bonus von 2.500,- € gewährt.
*4 Beim Einbau einer vom Fördermittelgeber gelisteten Wärmepumpe werden zusätzlich 5% der Förderfähigen Ausgaben gefördert.
Die förderfähigen Kosten betragen 30.000,- € für die erste Wohneinheit. Für die zweite bis sechste Wohneinheit werden weitere 15.000,- € je Wohneinheit gewährt. Ab der siebten Wohneinheit werden 8.000,- € pro Wohneinheit berücksichtigt.
Baubegleitung BEG - Einzelmaßnahmen
Die Einbindung eines Energieeffizienz-Experten ist bei jeder energetischen Sanierung zu empfehlen und in den meisten Fällen verpflichtend. Qualifizierte Energieberater stellen die fachgerechte Bauausführung der Maßnahmen sicher. Die Leistungen des Energieeffizienz-Experten werden durch das BAFA mit 50 % gefördert. Die maximalen Förderhöhen können Sie der nachfolgenden Tabelle entnehmen.
Kategorie | Förderquote und förderfähige Ausgaben |
|---|---|
Einzelmaßnahme | Ein- und Zweifamilienhaus | 50 % des förderfähigen Beratungshonorars, förderfähige Ausgaben | maximal 5.000 Euro |
Einzelmaßnahme | Mehrfamilienhaus ab 3 Wohneinheiten | 50 % des förderfähigen Beratungshonorars, förderfähige Ausgaben 2.000 Euro pro WE | maximal 20.000 € |
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Bundesförderung für effiziente Gebäude - Sanierung zum Effizienzhaus
Die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) bietet Fördermöglichkeiten für energetische Sanierungen von Wohngebäuden, die auf das Erreichen eines Effizienzhaus-Standards ausgerichtet sind. Durch die Förderung werden Investitionen in energieeffiziente Wohngebäude unterstützt und gleichzeitig ein Beitrag zum Klimaschutz geleistet. Die Höhe der Förderung richtet sich nach der angestrebten Effizienzhausstufe, wobei ein höherer energetischer Standard mit einer umfangreicheren Unterstützung verbunden ist.
Stufen Effizienzhaus | Standard: Tilgungszuschuss | Standard: Zuschuss Kommunen | Klassen¹: EE-Klasse | Klassen¹: NH-Klasse | Boni²: Worst Performance Building | Boni²: Serielle Sanierung |
|---|---|---|---|---|---|---|
EH Denkmal | 5 % | 20 % | 5 % | 5 % | - | - |
EH 85 | 5 % | 20 % | 5 % | 5 % | - | - |
EH 70 | 10 % | 25 % | 5 % | 5 % | 10 %
(nur mit EE-Klasse) | - |
EH 55 | 15 % | 30 % | 5 % | 5 % | 10 % | 15 % |
EH 40 | 20 % | 35 % | 5 % | 5 % | 10 % | 15 % |
*1 Eine Kumulierung der EE-Klasse und der NH-Klasse ist nicht möglich.
*2 Die Boni sind mit den Klassen Kumulierbar, allerdings ist die Förderung aus 20 % gedeckelt.
Bei Wohngebäuden beträgt der förderfähige Höchstbetrag 120.000,- € je Wohneinheit, mit der EE- oder NH-Klasse erhöht sich der förderfähige Höchstbetrag auf 150.000,- € je Wohneinheit.
Die Förderung erfolgt in Form eines über die KfW geförderten Kredites.
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Baubegleitung - Sanierung zum Effizienzhaus
Die Einbindung eines Energieeffizienz-Experten ist bei jeder Sanierung zu empfehlen und in den meisten Fällen verpflichtend. Qualifizierte Energieberater stellen sicher, dass der angestrebte Effizienzhaus-Standard erreicht wird und sorgen für eine fachgerechte Bauausführung. Die Leistungen des Energieeffizienz-Experten werden durch das BAFA mit 50 % gefördert. Die maximalen Förderhöhen können Sie der nachfolgenden Tabelle entnehmen.
Kategorie | Förderquote und förderfähige Ausgaben |
|---|---|
Sanierung Effizienzhaus | Ein- und Zweifamilienhaus | 50 % des förderfähigen Beratungshonorars, förderfähige Ausgaben | maximal 10.000 Euro |
Sanierung Effizienzhaus | Mehrfamilienhaus | 50 % des förderfähigen Beratungshonorars, förderfähige Ausgaben 4.000 Euro pro WE | maximal 40.000 € |
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Unsere Leistungen
Beratung zu Förderprogrammen
Wir analysieren Ihr Vorhaben und beraten Sie zu passenden Fördermöglichkeiten.
Technische Projektbeschreibung
Wir erstellen die vollständige technische Projektbeschreibung für Ihren Förderantrag.
Antragstellung
Wir unterstützen Sie bei der Erstellung Ihres Förderantrags und auf Wunsch übernehmen wir auch die Einreichung.
Umsetzung von Maßnahmen
Wir begleiten Sie bei der Umsetzung Ihrer Maßnahmen und stellen die fachgerechte Ausführung sicher.
Technischer Projektnachweis
Wir erstellen den vollständigen technischen Projektnachweis für Ihren Verwendungsnachweis.
Verwendungsnachweis
Wir unterstützen Sie bei Erstellung und Prüfung der Nachweise und achten auf einen fristgerechten Ablauf.
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