
Förderung für Wohngebäude
Mit zahlreichen Förderungen für Wohngebäude können Sie Ihr Sanierungsvorhaben fördern lassen.
Als Eigentümer eines Wohngebäudes können Sie Ihre Immobilie energetisch sanieren und Fördermittel für Ihre geplanten Maßnahmen an Gebäuden und der Heizungstechnik in Anspruch nehmen. Die Förderung unterstützt Sie dabei, die Kosten für energieeffiziente Maßnahmen zu senken und gleichzeitig den Wert Ihrer Immobilie zu steigern.
Individueller Sanierungsfahrplan
Ein individueller Sanierungsfahrplan kann im Rahmen der „Bundesförderung Energieberatung für Wohngebäude“ (EBW) durch das BAFA gefördert werden. Voraussetzung hierfür ist, dass die Energieberatung von einem gelisteten Energieeffizienz-Experten durchgeführt wird. Der Energieeffizienz-Experte muss seine Qualifikation im Bereich energieeffizientes und nachhaltiges Bauen und Sanieren nachweisen und unterliegt regelmäßigen Überprüfungen der Fachkompetenz.
Kategorie* | Förderhöhe* |
|---|---|
Wohngebäude mit bis zu zwei Wohneinheiten | 50 % des förderfähigen Beratungshonorars | maximal 650,- € |
Wohngebäude ab drei Wohneinheiten | 50 % des förderfähigen Beratungshonorars | maximal 850,- € |
* Alle Angaben zu Fördervoraussetzungen und Förderkonditionen erfolgen ohne Gewähr. Es gelten die jeweils aktuellen Förderbedingungen der zuständigen Förderstelle.
Besonderheit bei Wohngebäuden
Ein individueller Sanierungsfahrplan (iSFP) kann zusätzliche Fördervorteile für energetische Einzelmaßnahmen ermöglichen. Darüber hinaus können sich die förderfähigen Investitionskosten gegenüber einer Förderung ohne iSFP erhöhen. Die konkreten Förderkonditionen richten sich nach den jeweils gültigen Förderbedingungen.
Basisfördersatz* | iSFP-Bonus (nur für Wohngebäude)* |
|---|---|
15 % | + 5 % |
* Der iSFP-Bonus wird unter den jeweils geltenden Förderbedingungen gewährt und ausschließlich auf den förderfähigen Kostenanteil oberhalb des maßgeblichen Mindestinvestitionsvolumens angewendet.
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Bundesförderung für effiziente Gebäude - Einzelmaßnahmen
Sanierungen durch Einzelmaßnahmen werden durch die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) unterstützt. Dadurch sollen Investitionsanreize zum Erreichen der Energie- und Klimaziele geschaffen werden. Als Eigentümer eines Wohngebäudes können Sie von dieser Förderung profitieren und Ihre Immobilie energetisch sanieren. Die Förderung von bestehenden Wohngebäuden erfolgt über folgende Möglichkeiten:
Maßnahmen an der Gebäudehülle, der Anlagentechnik und Heizungsoptimierung
Maßnahme | Basisfördersatz | iSFP-Bonus (nur WG) |
|---|---|---|
Gebäudehülle | 15 % | 5 % |
Anlagentechnik | 15 % | 5 % |
Heizungsoptimierung zur Effizienzsteigerung | 15 % | 5 % |
Heizungsoptimierung zur Emissionsminderung | 50 % | - |
Mit einem individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP) können höhere Investitionskosten in die Förderung einbezogen werden. Der zusätzliche iSFP-Bonus von 5 Prozentpunkten wird gewährt, sobald die förderfähigen Ausgaben die für das jeweilige Gebäude geltende Fördergrenze erreichen. Bei Wohngebäuden mit mehreren Wohneinheiten erhöht sich diese Grenze entsprechend der Anzahl der Wohneinheiten. Der Bonus wird dabei nur auf den über die jeweilige Fördergrenze hinausgehenden Kostenanteil angerechnet
* Alle Angaben zu Fördervoraussetzungen und Förderkonditionen erfolgen ohne Gewähr. Es gelten die jeweils aktuellen Förderbedingungen der zuständigen Förderstelle.
Heizungstausch
EE-Heizungstausch | Basisfördersatz* | Klimageschwindigkeitsbonus* | Einkommensbonus* |
|---|---|---|---|
Solarthermie | 30 % | max. 16 % | max. 40 % |
Biomasseheizung | 30 % | max. 16 % | max. 40 % |
Wärmepumpe | max. 30 % | max. 16 % | max. 40 % |
Brennstoffzellenheizung | 30 % | max. 16 % | max. 40 % |
Wasserstofffähige Heizung | 30 % | max. 16 % | max. 40 % |
Innovative Heizungstechnik | 30 % | max. 16 % | max. 40 % |
Errichtung, Umbau, Erweiterung von Gebäudenetzen | 30 % | max. 16 % | max. 40 % |
Gebäudenetzanschluss | 30 % | max. 16 % | max. 40 % |
Wärmenetzanschluss | 30 % | max. 16 % | max. 40 % |
* Bei der Kombination der Fördersätze und Boni erfolgt eine maximale Förderquote von 80 % (Deckelung).
* Alle Angaben zu Fördervoraussetzungen und Förderkonditionen erfolgen ohne Gewähr. Es gelten die jeweils aktuellen Förderbedingungen der zuständigen Förderstelle.
Ab 1. Februar 2027 reduziert sich der Klimageschwindigkeitsbonus in einem halbjährlichen Intervall um 4 %. Zu beachten ist hierbei, dass der Klimageschwindigkeitsbonus ab dem 1. August 2028 komplett entfällt.
Baubegleitung BEG - Einzelmaßnahmen
Die Einbindung eines Energieeffizienz-Experten ist bei jeder energetischen Sanierung zu empfehlen und in den meisten Fällen verpflichtend. Qualifizierte Energieberater stellen die fachgerechte Bauausführung der Maßnahmen sicher. Die Leistungen des Energieeffizienz-Experten werden durch das BAFA mit 50 % gefördert. Die maximalen Förderhöhen können Sie der nachfolgenden Tabelle entnehmen.
Kategorie* | Förderquote und förderfähige Ausgaben* |
|---|---|
Einzelmaßnahme | Ein- und Zweifamilienhaus | 50 % des förderfähigen Beratungshonorars, förderfähige Ausgaben | maximal 5.000 Euro |
Einzelmaßnahme | Mehrfamilienhaus ab 3 Wohneinheiten | 50 % des förderfähigen Beratungshonorars, förderfähige Ausgaben 2.000 Euro pro WE | maximal 20.000 € |
* Alle Angaben zu Fördervoraussetzungen und Förderkonditionen erfolgen ohne Gewähr. Es gelten die jeweils aktuellen Förderbedingungen der zuständigen Förderstelle.
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Bundesförderung für effiziente Gebäude - Sanierung zum Effizienzhaus
Die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) bietet Fördermöglichkeiten für energetische Sanierungen von Wohngebäuden, die auf das Erreichen eines Effizienzhaus-Standards ausgerichtet sind. Durch die Förderung werden Investitionen in energieeffiziente Wohngebäude unterstützt und gleichzeitig ein Beitrag zum Klimaschutz geleistet. Die Höhe der Förderung richtet sich nach der angestrebten Effizienzhausstufe, wobei ein höherer energetischer Standard mit einer umfangreicheren Unterstützung verbunden ist.
Stufen EH / EG* | Standard: Tilgungszuschuss* | Standard: Kommunen* | Klassen: NH-Klasse* | Boni: WPB* | Boni: Serielle Sanierung* |
|---|---|---|---|---|---|
Denkmal EE | 5 % | 20 % | 5 % | - | - |
EH 85 EE | - | 10 % | 5 % | - | - |
EH / EG 70 EE | - | 15 % | 5 % | - | 5 % |
EH / EG 55 EE | 5 % | 20 % | 5 % | 10 % | 15 % |
EH / EG 40 EE | 10 % | 25 % | 5 % | 10 % | 15 % |
* Eine Kombination mit BEG EM ist nicht möglich. Die BEG EM sind erst nach 3 Jahren nach Abschluss der BEG WG möglich.
* Alle Angaben zu Fördervoraussetzungen und Förderkonditionen erfolgen ohne Gewähr. Es gelten die jeweils aktuellen Förderbedingungen der zuständigen Förderstelle.
Bei Wohngebäuden beträgt der förderfähige Höchstbetrag 150.000 € je Wohneinheit. Für private Antragsteller erfolgt die Förderung in Form eines über die KfW bereitgestellten Kredits. Kommunen erhalten die Förderung als Zuschuss.
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Baubegleitung - Sanierung zum Effizienzhaus
Die Einbindung eines Energieeffizienz-Experten ist bei jeder Sanierung zu empfehlen und in den meisten Fällen verpflichtend. Qualifizierte Energieberater stellen sicher, dass der angestrebte Effizienzhaus-Standard erreicht wird und sorgen für eine fachgerechte Bauausführung. Die Leistungen des Energieeffizienz-Experten werden durch das BAFA mit 50 % gefördert. Die maximalen Förderhöhen können Sie der nachfolgenden Tabelle entnehmen.
Kategorie* | Förderquote und förderfähige Ausgaben* |
|---|---|
Sanierung Effizienzhaus | Ein- und Zweifamilienhaus | 50 % des förderfähigen Beratungshonorars, förderfähige Ausgaben | maximal 10.000 Euro |
Sanierung Effizienzhaus | Mehrfamilienhaus | 50 % des förderfähigen Beratungshonorars, förderfähige Ausgaben 4.000 Euro pro WE | maximal 40.000 € |
* Alle Angaben zu Fördervoraussetzungen und Förderkonditionen erfolgen ohne Gewähr. Es gelten die jeweils aktuellen Förderbedingungen der zuständigen Förderstelle.
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Unsere Leistungen
Beratung zu Förderprogrammen
Wir analysieren Ihr Vorhaben und beraten Sie zu passenden Fördermöglichkeiten.
Technische Projektbeschreibung
Wir erstellen die vollständige technische Projektbeschreibung für Ihren Förderantrag.
Antragstellung
Wir unterstützen Sie bei der Erstellung Ihres Förderantrags und auf Wunsch übernehmen wir auch die Einreichung.
Umsetzung von Maßnahmen
Wir begleiten Sie bei der Umsetzung Ihrer Maßnahmen und stellen die fachgerechte Ausführung sicher.
Technischer Projektnachweis
Wir erstellen den vollständigen technischen Projektnachweis für Ihren Verwendungsnachweis.
Verwendungsnachweis
Wir unterstützen Sie bei Erstellung und Prüfung der Nachweise und achten auf einen fristgerechten Ablauf.
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