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Energieauditpflicht für Pflegeeinrichtungen

Updated: May 22, 2023


Im Zuge der stark gestiegenen Energiepreise im Jahr 2022, haben Bund und Länder unterschiedliche Förder- und Unterstützungspakete zur Verfügung gestellt. Für Pflegeeinrichtungen wurde mit § 154 SGB XI die sogenannten Ergänzungshilfen auf den Weg gebracht.


Für den Zeitraum Oktober 2022 bis April 2024 können sowohl zugelassene teilstationäre und vollstationäre Pflegeeinrichtungen als auch Kurzzeit-Pflegeeinrichtungen eine Erstattung der gestiegenen Kosten für leitungsgebundenen Strom, Gas und Fernwärme erhalten.


Neben verschiedenen Rahmenbedingungen, wie bereits erhaltene Zuschüsse oder in Warmmiete enthaltenen Energiekosten, gibt es eine verpflichtende Voraussetzung für den Erhalt der Ergänzungshilfen. Infrage kommende Einrichtungen müssen gemäß § 154 SGB XI Abs. 6 bis zum 31.12.2023 den Nachweis über die Durchführung eines Energieaudits erbringen. Im Rahmen dieses Energieaudits werden Maßnahmenpläne zur Umsetzung der im Bericht enthaltenen Empfehlungen erarbeitet. Der Nachweis über ein erfolgreich durchgeführtes Energieaudit ist der Pflegekasse spätestens bis zum 15.01.2024 vorzulegen. Erfolgt der Nachweis nicht, drohen Kürzungen der Ergänzungshilfen.


Wir empfehlen an dieser Stelle die Durchführung eines Energieaudits nach DIN 16247. Zum einen erhalten die Pflegeeinrichtungen wertvolle Hinweise an welchen Stellen der Energieeinsatz optimiert werden kann, zum anderen ist die Energieberatung nach DIN 16247 förderfähig.


Als gelisteter Partner des Bundesverbandes privater Anbieter sozialer Dienste (BPA), liegt unser Fokus nicht nur auf der normgerechten Durchführung eines Audits. PONE Solutions unterstützt Sie zudem bei der Prüfung und Beantragung eventueller Förderungen. Weiterhin können wir, über den Energiebericht hinaus, gemeinsam mit Ihnen den geforderten Maßnahmenplan erstellen. Somit haben Sie nach der Durchführung des Audits durch uns, alle Unterlagen für die Einreichung bei der Pflegekasse zur Hand und verhindern somit eine drohende Kürzung der Ergänzungshilfe. Gleichzeitig haben Sie mit dem Maßnahmenplan und den Hinweisen aus dem Energieaudit eine Grundlage zur Energie- und somit Kostenoptimierung. Auch mit dem Maßnahmenplan lassen wir Sie auf Wunsch nicht allein und unterstützen Sie im Prozess der Umsetzung.


Sprechen Sie uns gerne an.


 

Wir sind Energieeffizienz-Berater


Als gelisteter Energieeffizienz-Experte unterstützen wir Sie mit einer hohen technischen Kompetenz bei Förderanträgen für Investitionen zur Steigerung der Energieeffizienz im Bereich von Gebäuden (Bundesförderung für effiziente Gebäude) und in der Industrie (Bundesförderung für Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft). Bei der Entwicklung und Bewertung von Energieeffizienzprojekten für Gebäude und in der Wirtschaft berechnen wir das energetische Potential, überwachen die Arbeiten und sichern die hohe Qualität der Maßnahmen.


 

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