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Das Thüringer Klimagesetz

Updated: Sep 27, 2023

Um die Klimaschutzziele der Bundesrepublik Deutschland zu erreichen, haben sich bisher 12 Bundesländer dazu entschieden, eigene Klimaschutzgesetze und -Fahrpläne zu erlassen.

Diese orientieren sich zum Teil noch an den Klimaschutzzielen der Bundesregierung aus vergangenen Jahren, zum Teil wurden sie jedoch bereits novelliert.


In unserem heutigen Beitrag widmen wir uns dem "Thüringer Gesetz zum Klimaschutz und zur Anpassung der Folgen des Klimawandels" (Thüringer Klimagesetz - ThüKliG).


Mit der Verabschiedung des Thüringer Klimagesetzes am 14.12.2018 war Thüringen das Erste der neuen Bundesländer, welches die Klimaschutzzieles auch im Landesrecht verankerte. In dem Gesetz wurden unter anderem Anforderungen an die zukünftige Energieversorgung, verbindliche Ziele zur Reduzierung von Treibhausgasen und der Weg zu einem nahezu klimaneutralen Gebäudebestand bis zum Jahr 2050 verankert.


Die Treibhausgasemissionen sollen bis zum Jahr 2050 um bis zu 95 % gegenüber dem Basisjahr 1990 reduziert werden. Dabei soll der Ausstoß von Treibhausgasen stufenweise bis zum Jahr 2030 um 60-70 %, bis zum Jahr 2040 um 70-80 % und schließlich bis 2050 um 80-95% reduziert werden.

Den öffentlichen Stellen wird auch hier, ähnlich wie im EnEfG, eine Vorbildwirkung zu teil. So soll die unmittelbare Landesverwaltung des Freistaates bis zum Jahr 2030 klimaneutral organisiert sein. Hierzu soll laut §7 des ThüKliG auf Basis einer Startbilanz ein Maßnahmenkonzept verabschiedet werden, welches Machbarkeit, Finanzierbarkeit und Wirtschaftlichkeit der einzelnen Maßnahmen berücksichtigt. Die Gemeinden und Landkreise werden durch entsprechende Förderprogramme unterstützt, sollen ihrer Vorbildfunktion jedoch in Eigenverantwortung gerecht werden.


Auch nachhaltige Mobilität wurde in dem Gesetz berücksichtigt. Der Fokus wird in diesem Abschnitt besonders auf dem Ausbau und der Steigerung der Effizienz des öffentlichen Verkehrssektors und dem Ausbau von sicheren Fuß- und Fahrradwegen im Zuge der Gestaltung öffentlicher Straßen gelegt. Der Ausbau von Elektromobilität findet sich in dem Gesetz aus 2018 nicht direkt wieder. Lediglich die Formulierung "[...] Verbrauch fossiler Energie systematisch, auch durch den Wechsel auf erneuerbare Energien, zu reduzieren." findet sich im Zusammenhang mit öffentlichen Verkehrsmitteln. Hierunter kann, neben der Umstellung auf Wasserstofftechnik, auch die Elektromobilität verstanden werden.


Der Gebäudebestand des Landes soll bis zum Jahr 2050 klimaneutral gestaltet sein. Gebäudeeigentümer sollen sich im Rahmen ihrer wirtschaftlichen Möglichkeiten und persönlichen Verhältnisse bei der Bewirtschaftung und der energetischen Sanierung von Gebäuden sowie bei der gebäudebezogenen Nutzung erneuerbarer Energien an diesem Ziel orientieren. Ab 2030 sollen anzeige- und genehmigungspflichtige Umbauten Ihren Gesamtenergiebedarf zu einem Mindestanteil von 25 % aus erneuerbaren Energien beziehen. Alternativ dazu kann der Wärmebedarf zu 75 % aus Nah- oder Fernwärme bzw. 25 % aus erneuerbaren Energien gedeckt werden. Werden Förderungen in Anspruch genommen, steigt ab 2030 der zu deckende Anteil des Gesamtenergiebedarfs durch erneuerbare Energien auf 50 %.


Schlussendlich soll die Erreichung der integrierten Energie- und Klimaschutzstrategie mittels Monitoring qualitativ und quantitativ überprüft werden. Weiterhin ist definiert, dass die Energie- und Klimaschutzstrategie auf Basis der Monitoringergebnisse mindestens alle 5 Jahre fortgeschrieben wird. Ebenfalls alle 5 Jahre, ist auch ein Bericht der Landesregierung an den Landtag im Gesetz verankert. Somit wäre zum Ende dieses Jahres ein erster Bericht zu erwarten, welcher die Wirksamkeit der bisher ergriffenen Maßnahmen aufzeigen soll.


Mit der Überarbeitung und Verschärfung des Klimaschutzgesetzes auf Bundesebene Ende 2022, passen die Ziele des Thüringer Klimagesetzes nichtmehr in allen Punkten zu dem aktuellen Klimaschutzfahrplan der Bundesregierung. Zwar sind die Ziele für die Reduzierung der Treibhausgase für das Jahr 2030 noch nahezu Deckungsgleich, für das Jahr 2040 und die darauffolgenden Jahre gibt es jedoch bereits Abweichungen. So definiert die Bundesregierung für 2040 ein Minderungsziel von mindestens 88 % und das Land Thüringen noch eine Reduzierung um 70-80 %. Ab dem Jahr 2045 soll die Bundesrepublik Deutschland Klimaneutralität erreicht haben. Das Thüringer Klimagesetz sieht für das Jahr 2050 noch eine Reduzierung um maximal 95 %. Auch in den Bereichen Mobilität und Gebäudebestand gibt es aufgrund der Entwicklungen in der Klimapolitik Unterschiede. Es ist also damit zu rechnen, dass das Thüringer Klimagesetz eine zeitnahe Überarbeitung erfährt.


 

Wir sind Energieeffizienz-Berater


Als gelisteter Energieeffizienz Experte unterstützen wir Sie mit einer hohen technischen Kompetenz bei Förderanträgen für Investitionen zur Steigerung der Energieeffizienz im Bereich von Gebäuden (Bundesförderung für effiziente Gebäude) und in der Industrie (Bundesförderung für Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft). Bei der Entwicklung und Bewertung von Energieeffizienzprojekten für Gebäude und in der Wirtschaft berechnen wir das energetische Potential, überwachen die Arbeiten und sichern die hohe Qualität der Maßnahmen.


 


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