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Photovoltaik-Anlagen – Risiken durch Brandschutz vermeiden


Photovoltaik-Anlagen (PV-Anlagen) werden in Zeiten der sich abzeichnenden Preiserhöhungen für elektrische Energie aus fossilen Energieträgern seit Jahren immer beliebter. Immer mehr Anlagen werden sowohl auf Wohn- als auch auf Nichtwohngebäude installiert.


Welche Themen sollte man bereits in der Planung beachten und welche Risiken vor der Installation von PV-Anlagen geklärt haben?


Mit dieser Frage haben wir uns in unserem neuen Blogbeitrag beschäftigt. 


Durch die im Jahre 2001 eingeführte Einspeisevergütung für PV-Anlagen, wurden die ersten Anreize für private Eigenheimbesitzer geschaffen in eigene PV-Anlagen zu investieren. Mit der Zeit haben immer mehr Unternehmen, auch zum Teil mit Hilfe von staatlichen Förderungen, in eigene PV-Anlagen investiert. Zuvor ungenutzte Dachflächen sorgen nun dafür, dass die eigenen Energiekosten reduziert werden können.


Bei der Planung sollte man nicht nur auf die Ausrichtung, Größe, Erzeugungsleistung und die mögliche Verschattung achten. Elementar wichtig sind zunächst statische, baurechtliche und brandschutzrechtliche Themen, die vor der Installation der gewünschten PV-Anlage geklärt werden müssen.


Die Installation von PV-Anlagen unterliegt baurechtlichen Bestimmungen, die je nach Bundesland und Kommune variieren können. Die Einholung einer Baugenehmigung ist in vielen Fällen erforderlich. Eine große Herausforderung stellt die Gewährleistung der Tragfähigkeit des Gebäudes dar. Die zusätzliche Last durch PV-Anlagen kann, abhängig von ihrer Größe und Konfiguration, signifikante Auswirkungen auf die Statik des Daches haben. Die Tragfähigkeit des Daches muss durch einen Statiker bestätigt werden.


Die Berücksichtigung von brandschutztechnischen Anforderungen ist insbesondere bei der Installation auf Dachflächen von höchster Wichtigkeit. Eine Installation einer PV-Anlage auf ein Dach mit brennbaren Baustoffen, kann zu versicherungsrechtlichen Problemen führen. In der Praxis werden dazu zum Beispiel brennbare Dämmungen gegen nicht brennbare Materialien ausgetauscht, die Tragkonstruktion zusätzlich brandschutztechnisch geschützt oder es werden auf Dächern nicht brennbare Trennschichten vorgesehen (Kiesschüttung, Bleche, Mineralfaserdämmstoff). 


Weiter muss auf die Einhaltung von Elektrotechnischen Normen wie für die Errichtung elektrischer Anlagen und der DIN VDE 0126-23 für den Anschluss von Erzeugungsanlagen am Niederspannungsnetz zwingend geachtet werden. Dabei empfiehlt es sich auch auf die Installation eines Wechselrichters mit Gleichstromlichtbogenerfassung (IEC/EN 63027:2023) zu achten, die einen möglichen Lichtbogen erkennt und den betroffenen Strang der PV-Anlage abschaltet, bevor sich brennbare Materialien entzünden können.


Des Weiteren sollte bereits bei der Planung von PV-Anlagen die möglichen Blitzschutzeinrichtungen abgestimmt sein. Um den Blitzschutz nicht zu beeinträchtigen, sollten die PV-Module vollständig im Schutzbereich der Fangeinrichtung montiert werden. Sollte dies aus technischen Gründen nicht funktionieren, müssen blitzstromtragfähige Verbindungen zwischen den PV-Modulgestell und dem äußeren Blitzschutz hergestellt werden, was wiederum auch die Verortung der Wechselrichter und der PV-Verteilung ins Freie nach sich zieht.


Neben den baulichen und technischen Brandschutzmaßnahmen empfiehlt es sich organisatorische Maßnahmen für den Betrieb von PV-Anlagen festzulegen. Neben regelmäßigen Instandhaltungsmaßnahmen und Prüfungen gemäß der VDE 0126-23-1 und -2 sollten halbjährige Sichtkontrollen besonders nach Wetterereignissen, wie Sturm, durchgeführt werden. Alle 4 Jahre wird zudem eine messtechnische Überprüfung der PV-Anlage erforderlich. Für Unternehmen bietet es sich an Störmeldungen zum Beispiel auf die Gebäudeleittechnik aufzuschalten, einen Wartungsvertrag abzuschließen und regelmäßige Reinigungen der Module zu planen, um einen Bewuchs zu vermeiden.  


Fazit: Die Einhaltung der baurechtlichen-, brandschutztechnischen und statischen Anforderungen sollten vor der Installation, in der Planungsphase, bereits Berücksichtigung finden. Die Klärung des Versicherungsschutzes ist von entscheidender Bedeutung, da viele bestehende Gebäudeversicherungen Schäden durch oder an PV-Anlagen nicht automatisch abdecken. Bei Dächern aus brennbaren Baustoffen kann bei Nichteinhaltung von Brandschutzmaßnahmen das Gebäude den Versicherungsschutz verlieren. Daher sollte bereits bei der Planung die Sachversicherung in das Vorhaben mit einbezogen werden.

Sie haben Fragen zur Auslegung oder zur Umsetzung eines solchen Vorhabens, dann können wir Ihnen mit unseren Experten im Bereich der Energieberatung bzw. im Projektmanagement gern unterstützen.


 

Wir sind Energieeffizienz-Berater


Als gelisteter Energieeffizienz Experte unterstützen wir Sie mit einer hohen technischen Kompetenz bei Förderanträgen für Investitionen zur Steigerung der Energieeffizienz im Bereich von Gebäuden (Bundesförderung für effiziente Gebäude) und in der Industrie (Bundesförderung für Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft). Bei der Entwicklung und Bewertung von Energieeffizienzprojekten für Gebäude und in der Wirtschaft berechnen wir das energetische Potential, überwachen die Arbeiten und sichern die hohe Qualität der Maßnahmen.


 

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