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Update – das verabschiedete Energieeffizienzgesetz

Updated: Nov 21, 2023

In unserem Blogbeitrag zum Thema „Referentenentwurf zum Energieeffizienzgesetz (EnEfG)" hatten wir uns bereits im April mit dem Energieeffizienzgesetz beschäftigt. Im September diesen Jahres, wurde das Gesetz schließlich durch den Bundestag angenommen. Es regelt sowohl für Bund, Länder und öffentliche Stellen als auch für Unternehmen und Betreiber von Rechenzentren bestimmte energetische Mindestanforderungen.


Öffentliche Stellen

Die Vorbildrolle, welche die öffentliche Hand bei dem Energieeffizienzgesetz einnehmen soll, bestätigt sich auch in dem schlussendlich verabschiedeten Gesetz. Gegenüber dem Referentenentwurf, gab es nur geringe Anpassungen.

Öffentliche Stellen mit einem Jährlichen Gesamtenergiebedarf von mehr als 1 GWh/a müssen bis 2045 jährlich 2% Einsparungen im Bereich Endenergieverbrauch vorweisen.

Weiterhin müssen Stellen der öffentlichen Hand mit einem Gesamtenergiebedarf von bis zu 3 GWh/a bis zum 30.06.2026 ein vereinfachtes Energiemanagementsystem (ISO 50005 mindestens Level 2) einführen.

Ab einem jährlichen Gesamtenergiebedarf von größer 3 GWh/a muss ein Energie- oder Umweltmanagementsystem nach ISO 50001 oder EMAS eingerichtet werden.


Unternehmen

Für die freie Wirtschaft sah der Referentenentwurf zum EnEfG seinerzeit sowohl eine Grenze bei einem Jahresenergieverbrauch von 2,5 GWh/a als auch von 15 GWh/a vor, bei denen unterschiedliche Maßnahmen ergriffen werden und Verpflichtungen bestehen sollten.

Die Grenze von 2,5 GWh/a besteht nach wie vor. Jedoch wurde die zweite Abstufung von 15 GWh/a auf 7,5 GWh/a reduziert. Diese Halbierung hat zur Folge, dass deutlich mehr Unternehmen in diese Kategorie fallen.

Ab einem Jahresenergieverbrauch von 2,5 GWh/a sollen Unternehmen innerhalb von 3 Jahren durchführbare und wirtschaftliche Maßnahmen identifizieren, Maßnahmenpläne erstellen und diese veröffentlichen. Bezüglich der Wirtschaftlichkeit, der Laufzeit von Maßnahmen und den weiteren Randbedingungen gibt es entsprechende Vorgaben. Weiterhin ist festgelegt, dass Unternehmen dieser Kategorie Abwärme, soweit es Ihnen möglich ist, weitestgehend vermeiden sollen.

Für Unternehmen mit einem Endenergieverbrauch größer 7,5 GWh/a bestehen strengere Verpflichtungen bezüglich der Erfassung von Abwärmeströmen und dem Ableiten von entsprechenden Maßnahmen zur Reduzierung von Abwärme. Auch müssen diese Unternehmen innerhalb von 20 Monaten ein Energie- oder Umweltmanagementsystem nach DIN ISO 50001 oder EMAS einrichten.


Rechenzentren

Rechenzentren werden in 4 Kategorien unterteilt, welche sich nach der Inbetriebnahme richten.


Inbetriebnahme vor dem 01.07.2026

- Energieverbrauchseffektivität ab dem 01.07.2027 kleiner gleich 1,5

- Energieverbrauchseffektivität ab dem 01.07.2030 kleiner gleich 1,3


Inbetriebnahme ab dem 01.07.2026

- Energieverbrauchseffektivität ab dem 01.07.2027 kleiner gleich 1,2

- 10% Anteil von wiederverwendeter Energie


Inbetriebnahme ab dem 01.07.2027

- Energieverbrauchseffektivität ab dem 01.07.2027 kleiner gleich 1,2

- 15% Anteil von wiederverwendeter Energie


Inbetriebnahme ab dem 01.07.2028

- Energieverbrauchseffektivität ab dem 01.07.2027 kleiner gleich 1,2

- 20% Anteil von wiederverwendeter Energie


Gemeinsam haben alle Rechenzentren dieser Kategorien, dass die Anforderungen spätestens 2 Jahre nach Inbetriebnahme erreicht werden müssen. Weiterhin ist es möglich, besondere Regelungen für die Nutzung der Abwärme, zum Beispiel durch ortsansässige Wärmenetzbetreiber, zu treffen. Für alle bestehenden Rechenzentren gilt außerdem, dass sie bis zum 01.07.2025 ein Energie- oder Umweltmanagementsystem nach DIN ISO 50001 oder EMAS eingeführt haben müssen.

Gegenüber dem Referentenentwurf, gab es Anpassungen der Regelungen für Rechenzentren. Die Energieverbrauchseffizienz wurde leicht von 1,3 auf 1,2 abgesenkt. Weiterhin sind viele Themen, welche im Entwurf noch enthalten waren, im Beschluss des Bundestages gestrichen worden. So zum Beispiel Temperaturanforderungen für die Luftkühlung oder die Zuordnung der Energieverbräuche auf die jeweiligen Kunden.



Das Einführen von Energie- und Umweltmanagementsystemen stellt einen nicht zu unterschätzenden Aufwand dar. Mit unserer Erfahrung im Bereich der Einführung und Rezertifizierung von Energiemanagementsystemen nach DIN ISO 50001 auf der einen Seite und unserer technischen Expertise im Bereich Energieoptimierung auf der anderen Seite, können wir Sie auf dem Weg zur Umsetzung der neuen Anforderungen gern begleiten.

 

Wir sind Energieeffizienz-Berater


Als gelisteter Energieeffizienz Experte unterstützen wir Sie mit einer hohen technischen Kompetenz bei Förderanträgen für Investitionen zur Steigerung der Energieeffizienz im Bereich von Gebäuden (Bundesförderung für effiziente Gebäude) und in der Industrie (Bundesförderung für Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft). Bei der Entwicklung und Bewertung von Energieeffizienzprojekten für Gebäude und in der Wirtschaft berechnen wir das energetische Potential, überwachen die Arbeiten und sichern die hohe Qualität der Maßnahmen.


 


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