Erarbeitung eines Transformationskonzeptes
in Erfurt und Umgebung
Erfurt
PONE Solutions GmbH
Die PONE Solutions GmbH ist ein junges Unternehmen, welches sich auf die Erstellung von Klimaschutzfahrplänen und Transformationskonzepten spezialisiert hat.
Ermittlung des IST-Zustandes mittels CO2 -Bilanzierung
Beantragung der Förderung für die förderfähigen Maßnahmen
Darstellung des Soll-Zustandes Neutralitätsziel 2045
Erarbeitung des Maßnahmenplans zur Zielerreichung
Durchführung des Verwendungsnachweises
Transformationskonzept
Um die in Deutschland angestrebte Klimaneutralität bis 2045 zu erreichen, haben besonders Unternehmen einen entscheidenden Beitrag zu leisten. Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) hat unterstützend dazu ein Förderprogramm für sogenannte Transformationskonzepte entworfen. Das Ziel ist die Transformation von Unternehmen, Unternehmensstandorten oder Kommunen zur Erreichung der Klimaneutralität. Dabei stellt das Transformationskonzept eine langfristige und fundierte Maßnahmenstrategie dar.
Ein Transformationskonzept beinhaltet baut sich aus den folgenden Themenfelder auf.
Bausteine Transformationskonzept
Beantragung der Förderung für die erarbeiteten förderfähigen Maßnahmen
Darstellung des vorherrschenden Ist-Zustandes mittels einer CO2 Bilanzierung
Darstellung des Soll-Zustandes nach Umsetzung der geplanten Maßnahmen mit dem Ziel einer Reduktion um 40% nach 10 Jahren und einer Neutralität bis 2045
Erarbeitung des Maßnahmenplanes zur Erreichung der Ziele
Durchführung des Verwendungsnachweisverfahrens mittels fachlichen Berichtes und zahlenmäßiger Nachweisführung
Die Erstellung eines Transformationskonzeptes erhält durch das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) eine attraktive Förderung. Die Antragstellung und Entwicklung eines Transformationskonzeptes folgt 5 grundsätzlichen Schritten. Dabei bilden die jährlichen Treibhausgasemissionen den wichtigsten Indikator.
CO2-Bilanz als Grundlage von Transformationskonzepten
Die jährlichen Treibhausgasemissionen stellen innerhalb eines Transformationskonzeptes den Indikator dar, nach dem sämtliche Maßnahmen für die Dekarbonisierungsstrategie entwickelt werden. Es wird ein CO2-Minderungsziel definiert, welches mit Maßnahmen hinterlegt wird. Die Bilanzierung der CO2-Emissionen erfolgt nach dem Greenhouse Gas Protocol oder der ISO 14064-1. Sie muss für den IST-Zustand die Emissionen des Jahres der Antragstellung oder eines der zwei vorangegangenen Jahre umfassen, wobei auch auf eine bestehende Bilanz zurückgegriffen werden kann.
Bei der Bilanzierung müssen mindestens 80 % der Treibhausgasemissionen ihren Quellen zugeordnet werden. Dabei muss auch zwischen Energie- und prozessbedingten Emissionen und eingesetzten Energieträgern pro Anlage und Prozess unterschieden werden. Die Prüfung und Zertifizierung der Bilanzierung ist nicht verpflichtend, allerdings förderfähig.
Fördermöglichkeiten
Die Laufzeit zur Erstellung des Transformationskonzepts beträgt in der Regel bis zu 12 Monate. In begründeten Ausnahmefällen ist auch eine Laufzeit von 24 Monaten möglich.
Für die Förderung geht der Antragsteller zunächst in Vorleistung, die Auszahlung erfolgt nach Projektende. Förderfähig sind zudem nur Maßnahmen, die zum Zeitpunkt der Antragstellung noch nicht begonnen wurden.
*Unternehmen, die in einem Netzwerk der Initiative Energieeffizienz- und Klimaschutz-Netzwerke angemeldet sind und aktiv daran teilnehmen.
Als förderfähige Kosten gelten:
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Erstellung und Zertifizierung einer CO2-Bilanz
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Kosten für Energieberater und andere Beratungskosten im Zusammenhang mit dem Transformationskonzept
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Einführung von Umsetzungsprozessen im Unternehmen (Klimaschutzmanagement)
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Weitere Kosten im Zusammenhang mit dem Transformationskonzept (z.B. gemeinsame Beratung von Unternehmen in der Lieferkette)
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Kosten für erforderliche Messungen, Datenerhebungen und Datenbeschaffungen für das Transformationskonzept
Nicht förderfähige Kosten sind:
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Eigenleistungen des Antragstellers
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Leistungen, welche auf einer gesetzlichen Verpflichtung oder behördlichen Anordnungen beruhen
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Beratungsleistungen, die bereits in Zusammenhang mit einem anderen Förderprogramm gefördert werden
Kontakt
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Herrn Marian Käding
Karl-Mikeler-Str. 4, 73430 Aalen
Tel: +49 162 424 5897
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