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Die EU-Verordnung zur Wiederherstellung der Natur

In einem beispiellosen Schritt hat die Europäische Union eine Verordnung auf den Weg gebracht, die darauf abzielt, geschädigte Ökosysteme wiederherzustellen und die Biodiversität auf dem Kontinent bis 2050 zu stärken. Was bedeutet diese Verordnung konkret, und welche Auswirkungen wird sie haben?

Europa steht, wie viele andere Regionen der Welt, vor enormen Herausforderungen in Bezug auf den Erhalt der Natur. Der Verlust der Biodiversität, die Degradierung von Ökosystemen und die damit einhergehenden Folgen für Klima und menschliches Wohlergehen sind alarmierend. Die neue EU-Verordnung ist als ein ambitioniertes Instrument konzipiert, um dieser Herausforderung zu begegnen.

Die Verordnung legt verbindliche Ziele fest, um die Natur auf dem gesamten Kontinent bis 2050 auf dem Weg der Regeneration zu bringen. Hierzu gehören Maßnahmen, wie:

  • Degradierter Boden zu regenerieren

  • Flüsse wieder in einen natürlichen Zustand zu versetzen

  • Die Gesundheit von Ökosystemen zu verbessern, die für die Kohlenstoffbindung wichtig sind, wie Wälder und Feuchtgebiete

  • Den Einsatz von Pestiziden signifikant zu reduzieren

  • Die Artenvielfalt in landwirtschaftlichen Gebieten zu erhöhen

Gesunde Ökosysteme sind unverzichtbar für den Klimaschutz und die Lebensqualität. Sie speichern Kohlenstoff, schützen vor Extremwetter und liefern saubere Luft und Wasser. Die Verordnung verspricht auch wirtschaftliche Impulse durch nachhaltige Landwirtschaft und Ökotourismus.

Die ambitionierten Ziele der EU-Verordnung sind nur dann erreichbar, wenn sie durch wirksame Umsetzungsmaßnahmen und ausreichende Finanzierungen unterstützt werden. Die Mitgliedstaaten stehen vor der Aufgabe, nationale Strategien zu entwickeln, die sowohl die ökologischen als auch die sozioökonomischen Aspekte der Wiederherstellung berücksichtigen.

Die Umsetzung erfordert eine enge Zusammenarbeit zwischen Regierungen, lokalen Behörden, Nichtregierungsorganisationen, Unternehmen und Bürgern. Partizipation und Transparenz werden entscheidend sein, um die breite Unterstützung zu sichern, die für das Gelingen dieses Vorhabens notwendig ist.

Die EU-Verordnung über die Wiederherstellung der Natur ist ein kühner Schritt in die richtige Richtung. Sie bietet einen Rahmen für konkrete Aktionen, um den Rückgang der Biodiversität umzukehren und die Gesundheit unserer Ökosysteme für künftige Generationen zu sichern.

In den kommenden Jahren wird es darauf ankommen, diese Vorgaben in die Praxis umzusetzen und die Fortschritte kontinuierlich zu bewerten.

 

Wir sind zertifizierte DGNB-Consultants


Im Rahmen unserer Strategie- und Klimaberatung arbeiten wir im Sinne des DGNB e.V. gemeinsam mit Ihnen an ökologischen, ökonomischen und sozialen Ansätzen, um Ihre Klimastrategie im Unternehmen zu entwickeln. Als zertifizierte DGNB Consultants können wir Ihnen nicht nur Impulse für die Ausrichtung und Umsetzung Ihrer Projekte geben, sondern können Ihre angestrebte DGNB Zertifizierung bis zur Einreichung bei der DGNB begleiten.


 

Quelle: in Anlehnung an https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/HTML/?uri=CELEX:52022PC0304

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