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Sanierung

Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG)

Nachhaltigkeitsberatung, Energieberatung Ostalbkreis Aalen Erfurt

Deutschland

Marian Käding Johannes Mäder

Marian Käding, Johannes Mäder

Die aufgeführten Förderungen der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) beziehen sich auf Nichtwohngebäude. Hier können Sie sich um alle Maßnahmen zur Sanierung für Ihr Nichtwohngebäude informieren. Bei Fragen können Sie gerne Kontakt zu uns aufnehmen. Wir unterstützen Sie gerne bei Ihrem Vorhaben.

FÖRDERREFORM FÜR SANIERUNGEN ab 01.01.2023

  • Die Einschränkung der Antragsberechtigung auf Eigentümer, Pächter und Mieter wird aufgehoben. Alle Investoren sind antragsberechtigt.

  • Aufhebung der Mitförderung von Anlagen die ausschließlich der Strom- bzw. Eigenstromversorgung dienen. Vorbereitende Maßnahmen (z.B. statische Ertüchtigung, Kabelkanäle) werden bereits im Rahmen der Sanierung gefördert.

  • Erreichen der EE-Klasse ab einem EE-Anteil von 65 % (vorher 55 %).

  • Bonus für Worst-Performing-Buildings (WPB-Bonus) wird von 5 % auf 10 % angehoben. Die Anwendbarkeit wird (voraussichtlich) Ende Februar auf die Sanierung EG/EH 70 in der EE-Klasse erweitert.

  • Ab Ende Februar wird ein Bonus von 15 % für die serielle Sanierung zum EH 55 oder EH 40 eingeführt. Der serielle Sanierung-Bonus lässt sich mit den Boni für EE oder NH (EE- und NH-Bonus weiterhin nicht kombinierbar) und WPB-Bonus kombinieren.

  • Die geringeren Zinsen für Kredite, welche am 15.08.2022 umgesetzte wurden, gelten weiterhin.

WORST PERFORMING BUILDING (WPB)

Als WPB gelten Gebäude, die hinsichtlich des energetischen Sanierungszustands zu den schlechtesten 25 % der Gebäude in Deutschland gehören. Für die Sanierung eines WPB ist ein Extra-(Tilgungs-)Zuschuss von 10 % erhältlich. Als Kriterium dient dabei ein gültiger Energieausweis oder das Baujahr des Gebäudes und der Sanierungszustand der Außenwand. D.h. wenn ein Gebäude 1957 oder früher gebaut wurde und mindestens 75 % der Außenwände nicht energetisch saniert sind, gilt es als WPB.

Der WPB-Bonus lässt sich mit den Boni für EG 70, 55 und 40, sowie der EE-Klassifizierung bzw. NH-Klassifizierung kombinieren. Auch mit dem neuen Bonus für serielle Sanierung ist er kombinierbar.

SANIERUNG

Nichtwohngebäude (NWG), die saniert werden, können in den KfW- Effizienzhaus-Standards 85, 70, 55 und 40 gefördert werden. Weiterhin gibt es einen 5 %-Bonus für den Einsatz von erneuerbaren Energien und nachhaltiges Bauen. Diese Boni können nicht kombiniert werden. Die Bundesförderung für effiziente Gebäude fällt nicht unter des EU-Beihilferecht und somit auch nicht unter die Regelungen unter de-minimis.

Der WPB-Bonus lässt sich mit dem Bonus für serielle Sanierung kombinieren. Falls die Anforderungen beider Kriterien erfüllt sind, ist die Kombination auf maximal 20 %-Bonus gedeckelt (sonst wären 25 %-Bonus erreichbar).

 

Der EE-Bonus und der NH-Bonus lässt sich weiterhin nicht kombinieren.

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Zuschussförderung für kommunale Antragsteller

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BAUBEGLEITUNG

Die Einbindung eines Energieeffizienz-Experten ist bei jeder Sanierung unbedingt zu empfehlen und in den meisten Fällen auch vorgeschrieben. Der Energieberater achtet darauf, dass der gewünschte Effizienzhaus-Standard auch erreicht wird und sorgt für eine fachgerechte Bauausführung.

Diese Leistungen werden mit 50 % gefördert. Die maximalen Förderhöhen können Sie den nachfolgenden Tabellen entnehmen.

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Kundeninformation Baubegleitung

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Informationen zur Baubegleitung nach BEG

Informieren Sie sich über alle Bausteine, die bei der Baubegleitung von Förderungen nach BEG notwendig sind und enstehen. Hier können Sie das Dokument herunterladen.

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